Krankenversicherung Adressen
Adressen der Krankenversicherungen:

AOK - Ortskrankenkassen
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Berlin
- AOK Brandenburg
- AOK Bremen
- AOK Hessen
- AOK Mecklenburg-Vorpommern
- AOK Niedersachsen
- AOK PLUS
- AOK PLUS in Sachsen
- AOK PLUS in Thüringen
- AOK Rheinland-Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz
- AOK Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt
- AOK Schleswig-Holstein
- AOK Westfalen-Lippe
Entstehung Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)
Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) wurden um 1884 durch die erstmalige Einführung des Krankenversicherungsgesetzes mithilfe Otto von Bismarcks gegründet. Träger der Krankenversicherungen waren seinerzeit die örtlich ansässigen Krankenkassen, welche später das Unternehmen der Allgemeinen Ortskrankenkassen bildeten. 1885 waren bereits ca. 4,3 Millionen Menschen in einer örtlichen Krankenkasse versichert.
Heutzutage versichert die Allgemeine Ortskrankenkasse etwa 24 Millionen Menschen. Das entspricht etwa einem drittel der deutschen Bevölkerung. Die AOK beschäftigt rund 56.800 Mitarbeiter in über 1250 Geschäftsstellen und ist mit ca. 35 Prozent Marktführer der gesetzlichen Krankenkassen. Das Unternehmen AOK verbindet ein umfassendes Gesundheitsmanagement mit Wirtschaftlichkeit und kann dadurch dem Versicherten ein gefestigtes Qualitätsmanagement bieten.
AOK Organisation
Organisatorisch setzt sich die Allgemeine Ortskrankenkasse aus verschiedenen Verbänden zusammen, deren Zuständigkeitsbereich meist an den Bundesländern orientiert ist. Momentan sind in der Bundesrepublik Deutschland von ehemals 300 Gemeinschaften noch 15 Verbände der AOK gegenwärtig.
Die politischen Interessen der jeweiligen AOK-Gemeinschaften werden durch einen AOK-Bundesverband vertreten. Kern des Bundesverbandes ist ein Verwaltungsrat, der zu gleichen Teilen aus Versicherten und Arbeitgebern gewählt wird. Die AOK ist somit eine demokratische Gemeinschaft, welche sich selbst verwaltet. Hierdurch möchte das Unternehmern AOK die direkten Interessen der Versicherten und Arbeitgeber realisieren und sich kundenorientiert gestalten. Da die Allgemeine Ortskrankenkasse als Gesellschaft des bürgerlichen Rechtes gilt, wurde zudem ein Aufsichtsrat des Bundesverband gebildet, der unter anderem Einfluss auf finanzielle Fragen, sowie die Besetzung des geschäftsführenden Vorstandes der Allgemeinen Ortskrankenkassen nimmt.

