Krankenversicherung Adressen

Adressen der Krankenversicherungen:

EKK - Ersatzkrankenkassen


Entstehung Ersatzkrankenkasse (EKK)

Die Begrifflichkeit der Ersatzkasse ist durch die Gründung des Sozialversicherungsgesetzes nach Bismarck entstanden. Damals wurde jeder versicherungspflichtige Bürger zunächst einer berufsständischen Versicherung (Primärkasse) zugeordnet. Dieser konnte sich jedoch ersatzweise in eine freiwillig organisierte Hilfskasse-, d.h. einer Ersatzkasse versichern lassen.

Um die Jahrhundertwende gab es rund 1500 Ersatzkasse in Deutschland. Darauf hin folgten gesetzliche Bestimmungen, beispielsweise dass Ersatzkasse mindestens 1000 Mitglieder vorweisen müssen und sich entweder auf Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu spezialisieren haben. Diese Festlegung wurde erst 1996 wieder gebrochen. Somit kann sich heute wieder jeder Bundesbürger in einer Ersatzkasse versichern lassen. Gegenwärtig gibt es Deutschland 8 Ersatzkrankenkassen, welche ca. 24 Millionen Deutsche versichern.

Verband der Ersatzkassen (VdEK)

Der erste Dachverband der Ersatzkassen wurde am 20. Mai 1912 in Eisenach als „Verband kaufmännisch eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ gegründet, welcher die politischen Interessen der Ersatzkassen vertreten sollte. Aus diesem gingen später zwei Spitzenverbände hervor, die jeweils die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den Ersatzkassen vertraten.

Beide Verbände schlossen sich am 01. Januar 2009 wieder zu einem einheitlichen „Verband der Ersatzkassen (VdEK)“ zusammen. Aufgabe des Verbandes ist es, die Interessen (politisch und wirtschaftlich) der Mitgliedskassen auf Bundes- und Landesebene zu vertreten. Hierfür wird aus 30 ehrenamtlichen Vertretern der Verwaltungsräte der Ersatzkassen eine Mitgliederversammlung gegründet. Außerdem wird ein Gesamtvorstand gebildet, dessen Vorsitz der Verbandsvorsitzende erhält.

1A Tipp!

private Krankenversicherung Vergleich