Krankenversicherung Adressen

Adressen der Krankenversicherungen:

PKV - Krankenversicherung


Entstehung Private Krankenversicherung (PKV)

Nach der Gründung der gesetzlichen Krankenversicherung, am Ende des 19. Jahrhunderts, war die private Krankenversicherung (PKV) zunächst kaum erfolgreich, da der Mittelstand sowie der gehobene Stand zu jener Zeit über genügend finanzielle Mittel verfügte, um Krankenbehandlungen selbst zu zahlen. Dieser Zustand wendete sich jedoch abrupt nach der Inflation im Jahre 1924, durch den damit verbundenen allgemeinen Vermögensverlust. Die dadurch resultierende Verarmung der Ober- und Mittelschicht, ließ auch in diesen Gesellschaftsständen eine Krankenversicherung existentiell werden.

Zunächst bot die PKV nur Tagegeldversicherungen (zur Sicherung des Vermögens) an, doch mit fortschreitender Zeit, passte sich der Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung an den, der gesetzlichen Krankenkassen an. Zusätzlich wurden vor allem Tarife geschaffen, welche auf die individuellen Bedürfnissen der Versicherten zugeschnitten waren. Bis in die heutige Zeit wurde zudem die Krankheitskostenvollversicherung stetig weiterentwickelt, sodass die private Krankenversicherung in der Lage ist, den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zu ersetzen.

Momentan gibt es etwa 47 private Krankenversicherungen, welche ca. 8,6 Millionen Menschen einen Versicherungsschutz bieten. In einer privaten Krankenvollversicherung können sich jene Personen versichern, welche nicht gesetzlich pflichtversichert sind, z.B. Selbstständige und Freiberufler. Darüber hinaus kann jedes Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung Zusatz- und Ergänzungsleistungen einer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

PKV-Verband

Die Vertretung der allgemeinen Interessen für die private Krankenversicherung, private Pflegeversicherung und deren Mitgliedsunternehmen, ist die Aufgabe des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband). Er bezieht Stellung zu sozial- und ordnungspolitischen Fragen und nimmt an parlamentarischen Anhörungen teil, in welchen er die Position der PKV vertritt. Des weiteren berät der Verband die Mitgliedsunternehmen über Grundsatzfragen der Tarifgestaltung, z.B. über den Basistarif.

Der PKV-Verband besitzt 46 ordentliche und ein außerordentliches Mitglieder. Als Mitglieder gelten 20 private Versicherungsunternehmen sowie 26 Aktiengesellschaften. Bei dem außerordentlichen Mitglied handelt es sich um ein Unternehmen, welches die Krankenversicherung zusammen mit einem anderen Versicherungszweig betreibt.

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