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Krankenversicherung für Rechtsanwälte

Rechtsanwälte leisten einem Angeklagten starken Beistand beim Strafprozess, Bußgeldverfahren, Zivilprozess oder Verfahren höherer Instanzen. Doch wie sieht es mit den Leistungen in der Krankenversicherung für diese Berufsgruppe aus?

Rechtsanwälte stehen genauso wie andere Freiberufler seit dem 01. Januar 2009 unter der Pflicht zum Krankenversicherungsschutz. Die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung steht dabei frei. Wer vorher bereits versichert war, kann ohne Probleme in sein altes Versicherungssystem zurückkehren. Bei den gesetzlichen Krankenkassen findet jedoch eine rückwirkende Zahlung der Beiträge bis zum 01. April 2007 statt.

Für Rechtsanwälte, die in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, gilt das nicht. Sie unterstehen der gesetzlichen Versicherungspflicht, und erst beim Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze über drei Jahre in Folge, steht ihnen der Weg in die private Krankenversicherung frei. Sollten sie schon vorher eine eigene Kanzlei eröffnen, gelten sie als fortan als Freiberufler und sind unabhängig von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Gesetzliche Krankenversicherung

Anwälte in einem Angestelltenverhältnis müssen sich gesetzlich versichern, sofern ihr Einkommen nicht die Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro jährlich übersteigt. Ist das der Fall,  können Rechtsanwälte als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben. Ein Nachteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass die Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind und somit nicht individuell angepasst werden können. Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen ist die kostenfreie Mitversicherung aller Familienangehörigen.

Die zu zahlenden Beiträge richten sich nach dem Einkommen. Bezahlt wird ein Beitragssatz von 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Das bedeutet damit auch, dass bei niedrigerem Verdienst weniger bezahlt wird und bei höherem entsprechend mehr, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 45.000 Euro. Angepasst werden die Beträge dabei durch den Nachweis des Einkommens.

Wer sich selbstständig machen möchte bzw. gerade gemacht hat, muss mindestens in den letzten fünf Jahren für 24 Monate oder kurz vor dem Ausstieg ununterbrochen zwölf Monate versichert gewesen sein, um den Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung zu erlangen.

Private Krankenversicherung

Einkommensunabhängig können freiberuflich arbeitende Juristen in die private Krankenversicherung eintreten. Die private Krankenversicherung verlangt allerdings eine Gesundheitsprüfung, um sich über die gesundheitlichen Risiken des Versicherungsanwärters zu informieren. Private Versicherungen können in der Regel Anwärter abweisen oder Leistungen aufgrund der Gesundheitsprüfung einschränken. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt keine Aufnahmepflicht für die Versicherungsanbieter. Vor der Aufnahme in die private Krankenversicherung muss noch die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht beantragt werden.

Wie für viele andere Berufsgruppen auch, gibt es für Rechtsanwälte spezielle Verbände und Kammern, die Krankenversicherungen zu besonderen Bedingungen anbieten. Dazu zählt die Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung, die nicht nur private Krankenvollversicherungen, sondern auch Ergänzungsversicherungen anbietet. Sie sind leistungsorientiert und auf die Risiken und Bedrohungen des Anwaltsberufes ausgelegt. Besonders günstige Konditionen bieten sich an, wenn der Jurist unmittelbar nach Beenden des Studiums und dem Beginn der freiberuflichen Arbeit einen Antrag auf Krankenversicherung bei der privaten Krankenversicherung stellt. Durch das niedrige Eintrittsalter können dann niedrige Beiträge selbst bei erstklassigen Tarifen erzielt werden.

Zusatzversicherungen

Als Erweiterung zu den Leistungen der gesetzlichen aber auch der privaten Krankenkasse können private Krankenzusatzversicherungen abgeschlossen werden. Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen immer häufiger gekürzt oder gestrichen werden, um die Beiträge stabil zu halten, können in dieser Form gewünschte Leistungen hinzugebucht werden. Gesetzlicher und privater Versicherungsschutz werden dadurch gemischt und der Versicherte erhält einen höheren Gesundheitsschutz. Bei Abschluss vieler Krankenzusatzversicherungen können gesetzlich Versicherte gewissermaßen den Status eines Privatpatienten erhalten.

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