Gesetzliche Krankenkassen Beitragsberechnung
Für Arbeitnehmer / Angestellte richtet sich der Beitrag an dem Einkommen. Abhängig von der Krankenkasse wird ein Beitragssatz erhoben, der je nach Bundesland und Krankenkasse variieren kann.
Freiwillig versicherte Beamte, Referendare, alleinstehende Hausfrauen, Kinder, Schüler und Studenten wird ein Mindesteinkommen von 805 EUR zugrunde gelegt, worauf sich der reduzierte Beitragssatz bezieht.
Freiwillig versicherte Selbständige und Freiberufler haben bei einem zugrundeliegendem Mindesteinkommen von 1.811,25 EUR monatlich die Wahl zwischen allgemeinem (Krankentagegeld ab 43.Tag), reduziertem (kein Krankentagegeld) und erhöhtem Beitragssatz (Krankentagegeld ab 22.Tag).
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