Gesetzliche Krankenkassen Beitragserhöhung

Sofern die bisherige Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht, ist ein kurzfristiger Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist möglich.

Aus der Beitragssatzerhöhung ergibt sich ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende (mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats). In diesem Fall gilt die 18-monatige Mindestbindungszeit nicht.

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