Gesetzliche Krankenkassen Eigenbeteiligungen

Es müssen Zuzahlungen bei Heil- und Hilfsmitteln (z.B. in der Apotheke) sowie Eigenbeteiligungen im Zahnbereich und bei Krankenhausaufenthalten vom Versicherten geleistet werden.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind mit Ausnahme bei den Fahrkosten, bei der Kieferorthopädie und beim Zahnersatz, generell von den Zuzahlungen befreit.

Härtefalleregelung - vollständige Befreiung:

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen entweder ganz oder teilweise von den Zuzahlungen befreit werden. In manchen Fällen, beispielsweise bei Behandlung durch einen Heilpraktiker, gibt es unter Umständen keine Erstattung und der Patient trägt die Kosten allein.

Krankenversicherung Vergleich
Artikel zu: Gesetzliche Krankenkassen Eigenbeteiligungen
Übersicht: Gesetzliche Krankenkassen

1A Tipp!

private Krankenversicherung Vergleich