Gesetzliche Krankenkassen Familie und Kinder
Familienangehörige können beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Weiterhin darf das regelmäßige monatliches Gesamteinkommen 345 EUR (Minijobs 400 EUR) nicht übersteigen. Sie dürfen nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig, grundsätzlich nicht anderweitig gesetzlich versichert, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sein.
Kinder sind beitragsfrei familienversichert:
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs
- bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus
Für eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerinnen und Lebenspartner gelten die Regelungen der Familienversicherung für Ehepartner analog. Auf sonstige eheähnliche Partnerschaften können die Regelungen nicht angewandt werden.
Artikel zu: Gesetzliche Krankenkassen Familie und Kinder
Übersicht: Gesetzliche Krankenkassen
Übersicht: Gesetzliche Krankenkassen

