Gesetzliche Krankenkassen Krankengeld

Mitglieder, die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, erhalten diese Leistung im Falle der Arbeitsunfähigkeit. Die Krankengeldhöhe ist vom Gesetzgeber festgelegt. Das Krankengeld beträgt 70 % des wegen Arbeitsunfähigkeit entgangenen regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens. Es darf 90 % des entgangenen Nettoarbeitsentgeltes nicht übersteigen.

Für Selbständige besteht der Anspruch auf Krankengeld ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder, falls in den ersten 42 Tagen der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe des Krankengeldes orientiert sich am Arbeitseinkommen bzw. der damit in Verbindung stehenden Einstufung.

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