Gesetzliche Krankenkassen Leistungsabrechnung
Aufgrund der Vorlage des Krankenscheines rechnet die Krankenkasse alle erstattungsfähigen Behandlungskosten mit dem Arzt / Krankenhaus direkt ab.
Bei der stationären Behandlung ist zu beachten, dass ein Tagegeld für die ersten Tage von dem Versicherten an das Krankenhaus zu zahlen sind.
Apothekenkosten werden ebenfalls, abzüglich der vom Gesetzgeber festgelegten Selbstbeteiligung, direkt abgerechnet.
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