Gesundheitsreform
Altersrückstellung
Versicherte können zukünftig leichter zwischen den privaten Krankenversicherungen wechseln. Dazu werden ihre angesparten Alterungsrückstellungen im Umfang des Basistarifs anrechnungsfähig gestaltet.
Eine Mitnahme der Altersrückstellungen zwischen PKV und GKV findet nicht statt.
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