Gesundheitsreform

Basistarif

Zukünftig müssen alle Antragsteller, die die Voraussetzungen erfüllen, in einer privaten Krankenkasse versichert werden.

Zu diesem Zweck wird ein „Basisversicherungsschutz“, der so genannte Basistarif entwickelt, der Leistungen auf Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung anbietet.

Ehemals privat Versicherte, die den Versicherungsschutz verloren haben, sowie freiwillig gesetzlich Versicherte über der Versicherungspflichtgrenze müssen dann in den Basistarif aufgenommen werden.

Dies gilt unabhängig vom Krankheitsrisiko des Patienten (Kontrahierungszwang), d.h. eine Gesundheitsprüfung wird nicht nötig sein. Der Beitrag für den Basistarif in der privaten Krankenversicherung wird nicht höher sein, als der GKV-Höchstbeitrag.

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