Gesundheitsreform
Eckpunkte Gesundheitsreform
Am 12. Juli 2006 hatte das Bundeskabinett die Eckpunkte der Gesundheitsreform 2006 beschlossen. Diese sollen als Grundlage zur Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzes dienen, welches die Finanzierung und die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems für die Zukunft sichert. Die Durchsetzung der Gesundheitsreform hatte nicht nur bei den Patienten Ungewissheit hervorgerufen, sondern auch bei den Krankenkassen zu heftigen Reaktionen geführt. Doch was ist wirklich dran an der Gesundheitsreform 2006? Wird es zu erneuten Einschnitten und Veränderungen im Gesundheitssystem kommen? Nachfolgend sind einige relevante Fakten für Versicherte dargestellt.
Zuzahlung
Laut Bundesregierung werden den Patientinnen und Patienten keine neuen Lasten auferlegt. Es kommt also zu keiner Erhöhung von Zuzahlungen. Allerdings wird der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen um 1 Prozentpunkt angehoben.
Leistungen
Es wird keine Ausgrenzung von Leistungsbereichen geben. Notwendige Leistungen werden ausgebaut, z.B. seltene Krankheiten, Rehabilitation älterer Menschen, Versorgung Sterbender. Die Kassen sollen zukünftig notwendige Mutter- oder Vater-Kind-Kuren erstatten. Empfohlene Impfungen sollen zukünftig ebenfalls zuzahlungsfrei sein. Weiterhin wird eine Verbesserung der gezielten Vorsorge für 45 bis 55-jährige angestrebt.
Service
Es wird eine Gleichbehandlung zwischen privat- und gesetzlich versicherten Patienten im Warte- und Sprechzimmer des Arztes gewünscht. Vergleichbare ärztliche Leistungen sollen zukünftig vergleichbar vergütet werden, egal ob privat oder gesetzlich versichert. Der Ausbau des bundesdeutschen Medizinnetzes (bessere finanzielle Anreize für Ärzte in unterversorgten Gebieten) soll gefördert werden.
Versicherte
Versicherte erhalten zukünftig direkten Zugang zu den besten Ärzten des Landes (Öffnung von Krankenhäusern für Allgemeinheit). Es erfolgt eine Zentrenbildung für ambulante Behandlung von Schwersterkrankten oder Menschen mit seltenen Erkrankungen. In Zukunft soll ein Ausschluß aus einer Krankenversicherung vermieden werden. Deshalb gilt zukünftig: Wer seinen Krankenversicherungsschutz verloren hat, darf wieder in die Versicherung zurückkehren, bei der er zuletzt versichert war.
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