Gesundheitsreform
Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen haben fortan die Möglichkeit untereinander zu fusionieren. So sollen beispielsweise auch Fusionen zwischen Krankenkassen verschiedener Kassenarten (z.B. AOK und Betriebskrankenkassen) möglich sein.
Neben wachsendem Wettbewerb wird der Markt für Versicherte transparenter und Kassen können Synergieeffekte nutzen. Dadurch können Kosten sparende Tarife angeboten werden, und Überschüsse können an Versicherte zurückgezahlt werden. Weiterhin sollen die Kassen mehr Einzelverträge mit Ärzten und Krankenhäusern abschließen dürfen und bestimmte, einheitliche Hausarzttarife anbieten können. Kassenärztliche Vereinigungen bleiben aber erhalten.
Außerdem müssen Kassen zukünftig nicht mehr im sog. selbst verschuldeten Behandlungsbedarf für Komplikationen in Folge von Schönheitsoperationen, Piercings und Tätowierungen aufkommen. Strittig ist die von der Union geforderte Herausnahme privater Unfälle.
Übersicht: Gesundheitsreform

