Gesundheitsreform

Medikamente

Durch die Einführung von Höchstpreisen sollen zukünftig 500 Mio. Euro eingespart werden. Wird dieses Minimalziel verfehlt, müssen die Apotheker den Kassen einen Sonderrabatt gewähren.

Ärzte müssen vor der Verordnung sehr teurer und spezieller Arznei- und Hilfsmittel eine zweite Meinung eines Facharztes einholen (Vier-Augen-Prinzip). Apotheken sollen künftig auch einzelne Tabletten verkaufen können.

Krankenversicherung Vergleich
Artikel zu: Medikamente
Übersicht: Gesundheitsreform

1A Tipp!

private Krankenversicherung Vergleich