Gesundheitsreform

Zusatzbeitrag

Sollte die Prämienpauschale aus dem Gesundheitsfonds die Leistungspflicht der Kassen nicht abdecken, so können zusätzliche Beiträge erhoben werden. Die Kassen dürfen dann selbst entscheiden, ob sie einen Festbetrag (kleine Kopfpauschale) oder einen prozentual, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Zusatzbeitrag darf 1% des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen.

Feste oder prozentuale Zusatzbeiträge in Höhe von bis zu 8 Euro werden, falls für die Kasse erforderlich, ohne Einkommensprüfung erhoben. Wird ein Zusatzbeitrag erforderlich, muss die Krankenkasse ihre Mitglieder auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels hinweisen. Gut wirtschaftende Kassen werden ihren Versicherten überschüssige Mittel auszahlen können. Damit können Versicherte auf einen Blick erkennen, wie gut ihre Kasse arbeitet.

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