Krankenversicherung Grundlagen
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt und bestimmt die grundsätzlich gleichen Leistungsansprüche aller gesetzlich versicherten Personen. Die GKV gehört neben der Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung zu den fünf Elementen des Sozialversicherungssystems. Jeder Bürger ist automatisch gesetzlich pflichtversichert, sofern er nicht die Voraussetzungen erfüllt, freiwillig in eine private Krankenversicherung eintreten zu können.
Die GKV ist fester Bestandteil einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichtet. In den derzeit ca. 236 gesetzlichen Krankenkassen sind etwa 70,5 Mio. Menschen versichert, von denen 52,2 Mio. der Allgemeinen Krankenversicherung (AKV) und 18,3 Mio. der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) angehören.
Grundsätzlich sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu ca. 95% identisch und vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Das Prinzip der GKV sieht vor, jedem Patienten die gleiche medizinische Versorgung zu ermöglichen und unabhängig von den Beiträgen gleiche Leistungsansprüche zu garantieren.
Die GKV als Solidargemeinschaft hat gemäß § 1 SGB V die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Es wird daher bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen als notwendig und wirtschaftlich erachtet wird. Familienmitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen als Familienversicherte in der GKV kostenlos mitversichert werden.
Private Krankenversicherung (PKV)
Während die Gesetzliche Krankenversicherung alle Personen, unabhängig von Ihrem Krankheitsbild, versichern muss, kann sich die Private Krankenversicherung ihre Mitglieder selbst aussuchen. Es besteht also kein Kontrahierungszwang für die PKV.
Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze entscheidet, ob der Wechsel in eine private Krankenversicherung als Vollversicherung möglich ist. Möchte man als Arbeitnehmer oder Angestellter in die PKV eintreten, muss das Einkommen (Brutto-Jahresgehalt) über 48.150 Euro jährlich oder 4.012,50 Euro monatlich betragen. Einmalzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können angerechnet werden. Selbständige und Freiberufler sind von dieser Regelung nicht betroffen. Sie können selbst entscheiden, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern möchten.
Es gibt zahlreiche Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Gesellschaften, was einen vorherigen Versicherungsvergleich unbedingt empfiehlt. Die Beitragszahlungen sind in der PKV nicht abhängig vom Einkommen des Versicherten, sondern beziehen sich in erster Linie auf das Eintrittsalter, das Geschlecht, den Leistungswunsch sowie auf das gesundheitliche Risiko (Krankheitsbild) des Versicherungsnehmers.
Krankenversicherung Beitragsentwicklung
Diese Grafik zeigt die Beitragsentwicklung der GKV und PKV von 1983-1999.


