Lebenslage

Die Rücken frei für den Job

Krankenversicherung für Berufstätige

Beruflich tätige Personen müssen in ihrem Alltag eine besondere Verantwortung tragen: Sie haben beständig Leistungen zu erbringen und Pflichten zu erfüllen und müssen die finanzielle Existenz aufrechterhalten. Im Falle einer Krankheit ist darum eine vollständige und baldige Genesung sehr wichtig. Hierfür ist ein umfassender Krankenversicherungsschutz unumgänglich und von großer Bedeutung.

Bei der Wahl der Krankenversicherung ist es meist maßgeblich, ob sich der Berufstätige in einem Angestelltenverhältnis befindet, beruflich selbstständig ist oder als Beamter arbeitet. Einige Berufsgruppen sind verpflichtet eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen, andere hingegen können sich unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Pflicht befreien lassen und Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden.

Gesetzliche Krankenversicherung

Es ist grundsätzlich unabhängig vom jeweiligen Beruf und ohne weiteres möglich, Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu werden. Bestimmte Erwerbstätige sind an die gesetzliche Versicherungspflicht gebunden und müssen sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung der eigenen Wahl versichern lassen. Dies sind hauptsächlich Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro liegt. Personen, die nicht auf die gesetzliche Krankenversicherung angewiesen sind, können hingegen eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen.

Grundsätzlich ist für eine gesetzliche Krankenversicherung ein Einheitsbetrag von 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens zu zahlen. Die Beiträge sind somit abhängig vom Einkommen und nicht von gesundheitlichen Faktoren, vom Alter oder vom Geschlecht. Ab einer Beitragsbemessungsgrenze von 45.000 Euro können die Beiträge nicht mehr steigen und bleiben konstant, selbst wenn das reale Einkommen diesen Betrag übertrifft.

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen wird durch staatlich Bestimmungen geregelt und damit nicht an den individuellen Versicherungsnehmer angepasst. Dafür ist es hingegen möglich, Kinder und Ehepartner unter Erfüllung verschiedener Konditionen, im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitzuversichern.

Private Krankenversicherung

Bestimmte berufstätige Gruppen besitzen die Möglichkeit, Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden. Zu diesen Berufstätigen gehören vornehmlich:

  • Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro jährlich

  • Beamte

  • Selbstständige/ Freiberufler (ohne Berücksichtigung des Einkommens)

Personen, die von einen privaten Krankenversicherungsschutz profitieren möchten, müssen dafür eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Ein Widerruf dieser Befreiung ist grundsätzlich nicht möglich, sofern sich das Arbeitsverhältnis oder das Einkommen nicht verändert.

Da der Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung nicht einheitlich durch den Staat geregelt ist, besteht für die Unternehmen die Möglichkeit, die Versicherungsleistungen individuell und umfassend an den Versicherungsnehmer abzustimmen. Aus diesem Grund wurden durch die private Versicherungswirtschaft umfangreich Spezialtarife geschaffen, die sich jeder beruflichen Situation und deren Risiken anpassen. Allerdings hat dies auch Einfluss auf die Versicherungsbeiträge. Denn diese richten sich in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem gewählten Tarif, dem Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.

In der privaten Krankenversicherung ist es nicht möglich, Kinder oder Ehegatten beitragsfrei mitversichern zu lassen. Jeder Versicherungsnehmer benötigt stattdessen einen eigenen Versicherungsvertrag und ist entsprechend beitragspflichtig.

Zusatzversicherungen

In den letzten Jahren wurde der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen beständig gekürzt, sodass bei bestimmten medizinischen Behandlungen immer höhere Eigenleistungen notwendig wurden. Um eine schnelle und restlose Genesung zu erreichen, die für Berufstätige unbedingt erforderlich ist, sind neueste medizinische Behandlungsmethoden und ein guter Service von Nöten. Dies ist jedoch wiederum mit einem weiteren finanziellen Aufwand verbunden. Um die Zahlung dieser Kosten zu gewährleisten, besteht die Wahl eine Zusatzversicherung abzuschließen, die auf bestimmte medizinische Bereiche spezialisiert wurde und nahezu hundert Prozent der jeweiligen Leistungslücken, wie im Bereich der Zahnmedizin, füllen kann. Krankenzusatzversicherungen können sowohl bei privaten als auch gesetzlichen Krankenversicherungen abgeschlossen werden.

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