Lebenslage

In Ruhe Trauern

Krankenversicherung für Verwitwete

Sofern ein Versicherungsnehmer stirbt wird seine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung unmittelbar beendet, sodass keine weitere Zahlung von Beiträgen notwendig wird. Der Tod des Versicherungsnehmers ist unmittelbar der Krankenversicherung mitzuteilen, durch die Übersendung der Sterbeurkunde an das Versicherungsunternehmen wird das Ende des Versicherungsschutzes schlussendlich rechtsgültig. Nahe Angehörige des Verstorbenen sollten sich eingehend über deren weitere Versicherungsmöglichkeiten bezüglich der Krankenversicherung informieren, da eventuell ein veränderter Versicherungsschutz von größerem Vorteil bzw. dringend notwendig wird.

Gesetzliche Krankenversicherung

Sobald eine Versicherter stirbt verfällt dessen Versicherungsschutz. Dies gilt jedoch auch für die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung, denn jene ist mit dem Tod des Stammversicherten nicht mehr rechtsgültig. Der beispielsweise zuvor mitversicherte Ehegatte oder mitversicherte Kinder sind daher verpflichtet, sich unmittelbar um eine neue Krankenversicherungsschutz zu bemühen.

Die Beiträge für die Krankenversicherung gestalten sich einheitlich, sodass jeder Versicherungsnehmer 14,9 Prozent seines Bruttoeinkommens, bis zu einer Bemessungsgrenze von 45.000Euro, als Versicherungsprämie aufzuwenden hat. Ab diesem Richtwert werden keine höheren Beiträge berechnet werden, selbst wenn das reale Einkommen höher ausfällt. Im Regelfall können Kinder beitragsfrei mitversichert werden. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen ist staatlich reglementiert, sodass jedem Versicherungsnehmer die gleichen Leistungen gewährt werden.

In der Vergangenheit zahlte die gesetzliche Krankenkasse für Verstorbene Versicherungsnehmer ein bestimmtes Sterbegeld aus, sodass für Angehörige ein Zuschuss zu den Bestattungskosten geleistet wurde. Seit dem 01.01.2004 gehört die Zahlung eines Sterbegeldes jedoch nicht mehr zum Leistungsumfang der gesetzlichen Vorsorge. Versicherte, welche diese Sonderleistung trotz dessen in Anspruch nehmen möchten, können hierfür bei privaten und gesetzlichen Versicherungsunternehmen eine zusätzliche Sterbegeldversicherung abschließen, welche im Todesfall für den Großteil der notwendigen Kosten (z.B. für die Bestattung) aufkommt.

Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung können sich durch den Tod eines Versicherten wesentliche Versicherungsbedingungen ändern. War der Verstorbene beispielsweise mit seiner Familie mittels eines Familientarifes privat versichert, so entfallen mit dessen Tod die speziellen Familienvergünstigungen. Grund dafür ist, dass sich die Beiträge der privaten Krankenversicherung abhängig von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und dem bestimmten Versicherungstarif richten.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es in der privaten Vorsorge möglich einen neuen Versicherungsnehmer zu benennen, welcher den Platz des Verstorbenen einnehmen kann. Das Versicherungsverhältnis wird dadurch nicht aufgelöst, sondern weiter fortgesetzt. Bedingung dafür ist eine rechtsgültige Antragsstellung bis zu zwei Monate nach dem Todesfall.

Zusatzversicherung

Wie auch in der privaten und gesetzlichen Krankenvollversicherung wird das Versicherungsverhältnis einer Krankenzusatzversicherung sofort beendet, sofern der Versicherungsnehmer stirbt. Hingegen wird, sofern diese zusätzlich abgeschlossen wurde, im Sterbefall die Sterbegeldzusatzversicherung wirksam. Durch diese werden die im Laufe des Lebens versicherten Gelder an die zuvor benannten Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Sterbegeldzusatzversicherung dient der finanziellen Absicherung der besonderen Aufwendungen im Todesfall. Dazu gehören unter anderem die Bestattungskosten und die Finanzierung der Erbschaftssteuer.

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