Montag, 22. August 2005, 10:34 Uhr

Kooperation Private und Gesetzliche Krankenversicherung

Nach Einführung der neuesten Gesundheitsreform wurden vermehrt private Zusatzversicherungen abgeschlossen. Dies liegt einmal daran, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihre Leistungen eingeschränkt haben, aber zum anderen auch daran, dass eine erhöhte Kooperation zwischen privaten Krankenversicherungen und gesetzlichen Kassen spürbar ist.

Kooperation Private und Gesetzliche Krankenversicherung Private Versicherungen bieten oft Sonderkonditionen, wie Preisnachlässe, an und verzichten zum Teil auf das ordentliche Kündigungsrecht. Außerdem werden hier oft Wartezeiten abgelehnt, die bei üblichen Zusatzpolicen drei bzw. bei Entbindungen acht Monate betragen. Auch der Vorbehalt der normalen Versicherungen, den Vertrag innerhalb der ersten drei Jahre ohne Angabe von Gründen zu kündigen, kann entfallen.

Viele Gesetzliche Krankenkassen haben einen oder mehrere Partner innerhalb der privaten Versicherungen, welchen den Mitgliedern der GKV Sonderkonditionen anbieten. Diese Konditionen erlischen aber bei einem Wechsel in eine andere gesetzliche Kasse, da diese gebunden sind. Man sollte aber generell nicht auf die Sonderkonditionen vertrauen. Wichtiger bleibt der Leistungsumfang der Zusatzpolice und dieser kann auch bei einem Nicht-Partner besser und günstiger sein. Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung sollten daher immer erst mehrere Angebote eingeholt werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

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