Donnerstag, 17. August 2006, 11:25 Uhr

AOK darf nicht für Internet-Versandapotheken werben

Das Sozialgericht Frankfurt hat der AOK Hessen jegliche Werbung für Internetapotheken untersagt. Der Apothekerverband Hessen hatte Klage eingereicht, weil die AOK Hessen ihre Mitglieder etwa in Telefonaktionen auf günstigere Preise und mögliche Millioneneinsparungen hingewiesen hatte.

AOK darf nicht für Internet-Versandapotheken werben Desweiteren hatte sie auch aufgefordert, Medikamente bei ganz bestimmten Versandapotheken, wie zum Beispiel DocMorris, zu erwerben. Der hessische Apothekerverband sah öffentliche Apotheken im Land durch dieses Vorgehen benachteiligt und bekam vor dem Sozialgericht Frankfurt Recht.

Der Vorsitzende des Apothekerverbandes, Peter Homann, zeigte sich in einem Interview mit der Tageszeitung „DIE WELT“ zufrieden mit dem Urteil, gegen das noch vier Wochen Beschwerde beim Landessozialgericht möglich ist. Die AOK- Versicherten seien auf Grund der massiven Werbemaßnahmen extrem verunsichert worden. Einige hätten geglaubt, Arzneimittel nur noch beim Versandhandel, ohne Beratung, kaufen zu können. Die AOK prüft derzeit den Gerichtsbeschluss und will im September entscheiden, wie sie damit umgeht.

Ihre Meinung zu “AOK darf nicht für Internet-Versandapotheken werben”

Vollständiger Name:

E-Mail: (wird nicht angezeigt)

Website: (optional)

Spamschutz: Summe aus 2 + 8 ?

Hinweis: Wir freuen uns über Ihre Kommentare. Bitte bleiben Sie sachlich und konstruktiv. Alle Kommentare werden vor der Veröffentlichung von einem Moderator überprüft und sind nicht für jeden Besucher sofort sichtbar. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.