Einigung zur Gesundheitsreform 2006
In der Nacht zum 5. Oktober 2006 haben sich die Koalitionsspitzen der Bundesregierung auf eine Übereinstimmung zur Gesundheitsreform 2006 geeinigt. Nach Wochen wurden jetzt endlich die letzten Punkte geklärt!
Das deutsche Gesundheitswesen wird in Struktur, Organisation, Finanzen und für die private Krankenversicherung zukunftsweisend reformiert. Alle Maßnahmen haben das Ziel, die Qualität der Versorgung zu verbessern, Wahlmöglichkeiten und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten zu erhöhen und insgesamt durch Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Wettbewerb und Bürokratieabbau die Finanzierbarkeit der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland zu sichern.
Mehr Sicherheit im Krankheitsfall durch solidarische Finanzierung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen anteilig einen festen, für alle Krankenkassen gleich hohen Beitragssatz in den Gesundheitsfonds ein, der zum 1. Januar 2009 eingeführt wird. Dadurch wird die Gesetzliche Krankenversicherung auf ein solides finanzielles Fundament gestellt. Die Finanzierung für die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der GKV wird zunehmend durch Steuermittel gesamtgesellschaftlich aufgebracht. Zukünftig sollen die Beiträge und der Steuerzuschuss mindestens 95% der Ausgaben in der GKV abdecken. Alle Bürgerinnen und Bürger, ohne Einschränkung, haben zukünftig das Recht, sich für den Krankheitsfall abzusichern. Gekündigte oder gewechselte Versicherte müssen von ihrer früheren Krankenversicherung wieder aufgenommen werden. Dies gilt sowohl für die private Krankenversicherung als auch die gesetzliche Krankenversicherung.
Mehr Transparenz für die Versicherten schaffen
Jede Krankenkasse erhält für ihre Versicherten eine pauschale Zuweisung, die nach Alter, Geschlecht und bestimmten Krankheitsfaktoren modifiziert wird. Der Risikostrukturausgleich wird ebenfalls zum 1. Januar 2009 eingeführt. Er beinhaltet die durchschnittlichen Leistungsausgaben für Versicherte, deren Krankheitskosten, verursacht durch seltene Krankheiten, mindestens 50% der durchschnittlichen Leistungsausgaben übersteigen. Kommt eine Krankenkasse mit den zugewiesenen Mitteln nicht aus, erhebt sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag. Dies schafft mehr Transparenz und Wettbewerb.
Leistungen an den Präferenzen der Versicherten ausrichten
Jeder Versicherte wird auch in Zukunft die medizinische Versorgung erhalten, die er braucht. Versicherte haben künftig mehr Wahlmöglichkeiten und können zwischen verschiedenen Behandlungsmodellen (Integrierte Versorgung, Hausarzttarife, etc.) und Tarifen der Krankenkassen (Selbstbehalte, Kostenerstattung) wählen, ohne dass die Solidarität innerhalb der Versichertengemeinschaft in Frage gestellt wird. Da, wo es notwendig ist, werden Leistungen ausgebaut. Das gilt z.B. für eine bessere Gesundheitsvorsorge durch Impfungen sowie für Mutter-Vater-Kind-Kuren. Die Leistungen für Schwer- und Schwerstkranke in der Palliativmedizin werden verbessert.
Chancen des Wettbewerbs nutzen
Ärzte und Krankenhäuser konkurrieren in Zukunft durch gute Qualität und bezahlbare Preise um Verträge mit den Krankenkassen. Dies gilt vor allem für die Ärztliche Versorgung mit Arzneimitteln und Hilfsmitteln. Gleichzeitig erhalten viele Leistungserbringer mehr Sicherheit über die Vergütung ihrer Leistungen. Am 1. Januar 2009 wird eine neue Gebührenordnung mit Euro und Cent- Beträgen für die ambulante vertragsärztliche Versorgung eingeführt, so dass jeder Arzt weiß, was er für seine Leistungen bekommt. Das Risiko zunehmender Behandlungsbedürftigkeit der Patienten tragen zukünftig die gesetzlichen Krankenkasse und nicht mehr die Ärzteschaft.
Mehr Wettbewerb im Bereich private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen werden als eigenständige Vollversicherungen erhalten bleiben und nicht in den Gesundheitsfonds einbezogen. Jedoch beteiligen sie sich indirekt über den wachsenden Steuerzuschuss. Unabhängig vom individuellen Krankheitsrisiko können zukünftig freiwillig gesetzlich Versicherte und ehemals privat Versicherte in die private Krankenversicherung wechseln. Möglich macht dies die Einführung eines Basistarifs. Darüber hinaus können die Versicherten in Zukunft leichter zwischen den Versicherungsunternehmen wechseln und ihre Alterungsrückstellungen anrechnen lassen. Portabilität der Altersrückstellungen zwischen PKV und GKV findet nicht statt.
Weniger Bürokratie
Leistungserbringer und Krankenkassen werden von unnötiger Bürokratie entlastet. Abrechnungsverfahren werden vereinfacht, überflüssige Kontrollen abgebaut, teure, historische Zwangsverbünde von Kassen abgeschafft, Prüfverfahren entschlackt und vereinfacht, Verbands- und Organisationsstrukturen werden durchgängig der modernen Zeit angepasst. Alle Bürgerinnen und Bürger haben zukünftig die Möglichkeit, sich für den Krankheitsfall abzusichern.
Konvergenzklausel
Um unverhältnismäßige regionale Belastungssprünge aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds zu vermeiden, wird eine Konvergenzphase eingeführt, binnen derer unterschiedliche Einnahmen– und Ausgabenstrukturen der Kassen angeglichen werden. In dieser Konvergenzphase werden unterschiedliche Be- und Entlastungen durch die Verteilungsmechanismen des Fonds in jährlichen Schritten von maximal 100 Mio. € (bezogen auf alle im Bereich eines Landes tätigen Kassen) angeglichen. Dieser Höchstangleichungsbetrag von 100 Mio. € wird jeweils auf das Land mit der höchsten absoluten Belastung bzw. Entlastung (Referenzland) bezogen, hiervon abgeleitet werden die Ausgleichsbeträge der anderen Länder jeweils im Verhältnis der Be-/Entlastungen zum absoluten Wert des Referenzlandes ermittelt. Die zugrunde zu legenden länderspezifischen Be-/Entlastungenswirkungen werden durch ein Gutachten ermittelt.












