Samstag, 25. November 2006, 10:52 Uhr

Private Krankenversicherung muss Augenlaser zahlen

Das Landgericht Dortmund (AZ 2S17/05) hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass ein Privatversicherer die Kosten für eine Augenlaser Operation übernehmen muss. Damit ist es das erste Landgericht, das in diesem Fall zugunsten des Versicherungsnehmers entschieden hat, so Michael Zach, Fachanwalt für Medizinrecht aus Mönchengladbach.

Private Krankenversicherung muss Augenlaser zahlen Oralchirurgin Simone E. sieht endlich ohne Hilfsmittel wieder scharf. Die Frau hatte sich einer Augenlaser Operation unterzogen, nachdem sie, aufgrund einer Hornhautentzündung, keine Kontaktlinsen mehr vertrug. Eine normale Brille hatte sie während der Ausübung ihres Berufes behindert. Ihr privater Krankenversicherer hatte die Erstattung der entstandenen Kosten für die OP jedoch abgelehnt. Simone E. klagte vor Gericht- und unterlag zunächst. Auf Anraten ihres Anwalt ging sie in Berufung und bekam nun Recht. Die Dortmunder Richter ließen aufgrund des Streitwerts in Höhe von 4.500 Euro erstmals eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu und verwiesen damit auf die Besonderheit des Falls. Auch der Versicherer hat nun angekündigt, in Revision zu gehen.

Brille, Kontaktlinsen und Augenlaser gleichwertig

Das Gericht hatte entschieden, dass Kontaktlinsen, Brille und Augenlaser Operationen gleichwertige Behandlungsmethoden zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten sind. Die Richter argumentierten mit dem Status einer Krankheit und verfügten, es sei wünschenswert, das Leiden an den Wurzeln zu behandeln und nicht nur Symptome zu korrigieren. Rechtsanwalt Michael Zach begründet die Entscheidung der Richter mit den Versicherungsbedingungen des Versicherers, welche besagt, dass eine Behandlung medizinisch notwendig sein muss. Laseroperationen werden bereits als wissenschaftlich anerkannte Verfahren angesehen, welche den gleichen Therapieerfolg bringen, wie Kontaktlinsen oder Brille.

Mittlerweile lassen jährlich bis zu 100.000 Bundesbürger ihre Fehlsichtigkeit durch eine Laseroperation korrigieren, so Jörg Hassel, Vertreter des Verbandes der Spezialkliniken für Augenlaser und Refraktive Chirurgie e.V. Er begrüßte die Entscheidung des Gerichts und sagte, „es ist an der Zeit, dass ein Grundsatzurteil gefällt wird, weil sämtliche Einzelfallentscheidungen mangelhaft recherchiert und schlecht begründet wurden. Diese Urteilsbegründung ist erstmals sauber recherchiert und in sich schlüssig.“ Sollte das Urteil in der nächsten Instanz Bestand haben, rechnet Hassel mit einer Klagewelle gegen private Krankenkassen. In Abhängigkeit von den gängigen Versicherungsbedingungen müssen die Privaten dann Augenlaser-Operationen zahlen.

Versicherungsbedingungen beachten

Diese Forderung gilt auch rückwirkend und so lange, bis der Versicherer die Bedingungen ändert. In solchen Fällen gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren, im Einzelfall auch länger, so Rechtsanwalt Michael Zach. Er rechnet mit einem entsprechenden BGH-Urteil in ein bis zwei Jahren. Zach rät Versicherten, sich im Falle bereits jetzt an ihren Versicherer zu wenden und sich auf das Urteil zu berufen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. sieht dem Urteil eher gelassen entgegen. Laut Aussage der Pressesprecherin Sabine Leche, „sei dies nur ein Einzelfall, aus dem sich keine generelle Kostenerstattung ableiten lässt. Das Dortmunder Urteil ist nur eines von vielen. Solange der BGH noch nicht entschieden hat, gibt es keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme“, so Sabine Leche.

3 Kommentare zu “Private Krankenversicherung muss Augenlaser zahlen” anzeigen

  1. 1
    Jana Barthelmes meint:
    am 22. April 2008 um 19:09 Uhr

    Hallo..!

    Ich habe mal eine Frage. Ich möchte mich auch gerne lasern lassen und bi auch privat versichert, aber ich habe meine private Versicherung schon gefragt, ob sie die Behandlungskosten übernehmen würden bzw. zu einem gewissen Teil. aber sie sagen das sie da keinen Anteil oder so zahlen werden! Muss ich mich jetzt damit zufrieden geben oder kann ich mich auf das Gerichtsurteil berufen?

  2. 2
    Hubert Mc Coi meint:
    am 8. Oktober 2008 um 21:01 Uhr

    Hallo ich rate dir eine Private Zusatzversicherung abzuschließen… diese Kostet bei mir 26 j. 22 € im Monat bei der Versicherungskammer Bayern. Die Gesetzliche oder Normalen Privaten zahlen da noch nichts. Ich musste Ihnen eine Kostenaufstellung machen. Das heißt ich habe Ihnen klar gemacht das Sie mir Jährlich 300€ für meine Kontaktlinsen erstatten. Das steht fest und wurde auch immer bezahlt.
    Habe Ihnen klar gemacht das das in 10 Jahren schon 3000€ wären. In 20 Jahren 6000€ Daher sollen Sie doch die doch die Kosten für die OP und die Folge behandlungen übernehmen da Sie so auf lange Sicht erhebliche Kosten einsparen könnten.

    Siehe da es hat geklappt und die Krankenzusatzversicherung hat eingewilligt meine Behandlung zu Bezahlen gute 3500€ hat die Behandlung mit Nachuntersuchungen usw. bei einem Profi in München gekostet. Allerdings musste ich Ihnen Unterschreiben das ich die Versicherung nicht kündige. Kündigung ist jetzut nur noch bei Arbeitslosigkeit oder so möglich.

    Aber das nahm ich gerne in Kauf da eine Zusatzversicherung im Alter sowiso das aller aller beste ist. Je Jünger man sie abschließt desto günstiger kommt sie. Ich muss zum Beispiel nichts für Brille oder Kontaktlinsen oder Medikamente zuzahlen auch Zahnbehandlungen sind kostenlos und im Alter ist so gar Zahnerstatz mit drin. Ich glaube auf lange sicht lohnt sich die Private Zusatzversicherung enorm.

    Alles Gute und viel Glück

  3. 3
    Robert K. meint:
    am 26. Oktober 2008 um 00:33 Uhr

    Was für eine Zusatzversicherung hast du denn abgeschlossen?

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