Dienstag, 27. März 2007, 11:01 Uhr

Verlängerung studentische Krankenversicherung

Studenten, die zu lange oder zu spät studieren, müssen mit einem hohen Beitragsanstieg ihrer gesetzlichen Krankenversicherung rechnen. Doch es gibt Ausnahmen! Wer sein Studium über den zweiten Bildungsweg aufnimmt, kann auch über das 30. Lebensjahr hinaus zum Studententarif versichert werden.

Verlängerung studentische Krankenversicherung Studierende, die das 25. Lebensjahr überschreiten, haben keinen Anspruch mehr auf eine beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung. Sie müssen sich dann in einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung pflichtversichern. Diese Versicherungsmöglichkeit besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Danach müssen sich Studenten regulär versichern, was schnell einen Anstieg der Beiträge um über 100 Prozent ausmachen kann.

Die Ablehnung der kostengünstigen studentischen Pflichtversicherung musste auch ein 31-jähriger Student aus Dortmund feststellen, nachdem er sich als Student im Fach Versorgungs- und Entsorgungstechnik an der Fachhochschule Gelsenkirchen eingeschrieben hatte. Da er ja bereits das 30. Lebensjahr vollendet hatte, gewährte ihm die Vereinigte Innungskrankenkasse Westfalen (IKK) folglich keinen Studententarif.

Die Krankenkasse hatte allerdings nicht beachtet, dass der Student sein Studium über den zweiten Bildungsweg aufgenommen hatte. Nachdem er fünf Jahre in seinem Ausbildungsberuf als Kfz-Elektriker arbeitete und betriebsbedingt gekündigt wurde, hatte er sein Abitur am Weiterbildungskolleg in Dortmund nachgeholt. In diesem Fall sieht das Sozialgesetzbuch Sonderregelungen vor und die Altersgrenze der studentischen Krankenversicherung kann erhöht werden.

Die Krankenkasse lehnte eine Versicherung im Studententarif dennoch ab. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass der Student nach seiner Ausbildung noch mehrere Jahre als Geselle gearbeitet und sein Abitur erst nach seiner Kündigung nachgeholt habe. Der Student klagte gegen diese Entscheidung.

Die Richter am Sozialgericht Dortmund gaben dem Studenten Recht und verurteilten die Krankenkasse dazu, den Versicherten für weitere drei Jahre “den Zeitraum seines Abiturs” in der studentischen Krankenversicherung aufzunehmen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Aufnahme eines Studiums über den zweiten Bildungsweg nur durch das Abitur möglich ist, und dieses setzt zum Erwerb eine bestimmte Berufserfahrung voraus.

Sollte das Urteil rechtskräftig sein, hat dies Auswirkung auf viele Studenten, die ihr Studium über den zweiten Bildungsweg aufgenommen haben. Alternativ können sich Studenten auch in einer privaten Krankenversicherung kostengünstig zum Studententarif versichern. Der Vorteil liegt in einer unbegrenzten Semesteranzahl und eine Versicherung ist dort bis zur Vollendung des 34. Lebensjahrs möglich.

2 Kommentare zu “Verlängerung studentische Krankenversicherung” anzeigen

  1. 1
    Steffen Krusche meint:
    am 14. Februar 2008 um 16:35 Uhr

    Wo kann man den Rechtsbeschluss zu diesem Urteil einsehen?

  2. 2
    1A Krankenversicherung meint:
    am 15. Februar 2008 um 06:35 Uhr

    Hallo Herr Krusche, schauen Sie mal nach Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 23.01.2007, S 40 KR 179/05 oder

    http://www.arbeitslosenselbsth.....p?p=290559

    Studenten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach mehrjähriger Berufstätigkeit auf dem zweiten Bildungsweg erlangen, können auch nach Vollendung des 30. Lebensjahres der Krankenversicherung der Studenten angehören.

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