Private Krankenversicherung - Neuer Standardtarif
Personen ohne Krankenversicherungsschutz haben jetzt die Möglichkeit, zu günstigen Bedingungen in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Die Leistungen stimmen mit denen der Gesetzlichen Krankenversicherung überein.
Seit dem 1. Juli 2007 gibt es als weitere Stufe der aktuellen Gesundheitsreform 2006 / 2007 den neuen Standardtarif für den Eintritt in die private Krankenversicherung. Der neue Standardtarif zeichnet sich dadurch aus, daß er identisch mit den typischen Leistungen der Gesetzlichen ist. Die Privaten können jedoch im modifizierten Standardtarif niemanden, der zur Aufnahme berechtigt ist, ablehnen.
Voraussetzungen für den neuen Standard-Tarif
Personen, die ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben und diejenigen, die nie versichert waren, können sich nun in der Privaten versichern lassen. Selbständige und Freiberufler, besonders in der unsicheren Phase der Unternehmensgründung, sollten diese Chance sorgfältig prüfen. Für den Zugang zum neuen Standardtarif gelten keine Altersbeschränkungen. Außerdem dürfen die Privaten Krankenversicherer keine Zuschläge auf Grund von erhöhtem Risiko oder Vorerkrankungen verlangen.
Der Beitrag und die maximale Grenze
Der Beitrag richtet sich weiterhin nach Alter und Geschlecht, jedoch ist der Beitrag für den Standardtarif auf den Höchstbeitrag (Beitragsbemessungsgrenze) der Gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Dieser liegt derzeit bei ca. 500 Euro monatlich. Bei Hilfebedürftigen reduziert sich der Beitrag um die Hälfte. Sollte dies noch nicht ausreichen, kann eine Beteiligung durch das Sozialamt oder Jobcenter beantragt werden.
Ein weiterer Pluspunkt für die Versicherten: In dem neuen Standardtarif werden die Ärzte von den Versicherungsgesellschaften besser honoriert. Gegenüber dem alten Standardtarif könnte dies sehr vorteilhaft sein, denn in der Vergangenheit kam es häufig vor, daß Ärzte beim alten Standardtarif besondere Zuzahlungen verlangten.












