Keine Senkung der Beitragssätze durch Krankenkassen
Mit Einführung der Gesundheitsreform wurden neue Strukturen bei den Krankenkassen geschaffen. Dadurch konnten Kosteneinsparungspotentiale generalisiert werden. Der Ärzteverband Hartmannbund (HB) wirft den Kassen vor, Einsparungen nicht an die Versicherten weiterzugeben, weder als Beitragssenkung noch zur Verbesserung der Mitgliederversorgung.
Hintergrund der Vorwürfe des Hartmannbundes an die Krankenkassen ist das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechtes (VÄndG), welches am 27.10.2006 durch den Bundestag beschlossen wurde. Auf Grundlage des Gesetzes wird die vertragsärztliche Vergütung ab 01.01.2009 auf feste Eurobeträge für die erbrachten Leistungen umgestellt.
Die gesetzlichen Krankenkassen sehen dem skeptisch entgegen. Mögliche Verteilungskämpfe zwischen Haus- und Fachärzten um möglichst hohe Honorare könnte die zeitgerechte Umsetzung gefährden. Bislang sind unrealistische Honorarforderungen der Ärzte im Gespräch, die zu einer untragbaren Mehrlast für die Beitragszahler führen würden.
Der Gesetzgeber schließt sich den Krankenkassen an. Sollten die Forderungen, welche sich auf zusätzliche 18 Millionen belaufen, auf dem jetzigen Niveau verbleiben wird das einen Anstieg der Beitragssätze um 2% ab 2009 zur Folge haben (bei sonst gleichen Leistungen).
Der Bundesverband der Betriebskassen (BKK) rechtfertigt die Stagnation der Beitragszahlungen mit gestiegenen Arzneimittelkosten und der Mehrwertsteuererhöhung. Sollte es eine realistische Option geben finanzielle oder auch Versorgungsvorteile an die Mitglieder weiterzureichen, sind die Kassen gerne bereit dies zu tun.










