Gerichtsurteil

Kulanzregelung im modifizierten Standardtarif

Dienstag, 18. Sep 2007, 14:26
Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung hat auch Auswirkungen auf Private Krankenkassen. Private Versicherer haben vom Gesetzgeber die Pflicht auferlegt bekommen, ehemals Versicherte wieder aufzunehmen. Im modifizierten Standardtarif haben Nichtversicherte das Recht, sich ab 01.07.2007 erneut zu versichern.

Privatversicherungen müssen ehemals Versicherte wieder aufnehmen.

In der ersten Anlaufphase ist bereits ein deutlicher Trend zu erkennen: Bis dato erwägen den Schritt in den modifizierten Standardtarif vorwiegend Personen, die bereits in ambulanter oder stationärer Behandlung sind. Für gesunde Nichtversicherte scheint der Tarif noch nicht besonders interessant. Das hat zur Folge, dass unter den gegebenen Umständen ein Versichertenkollektiv heranwächst welches mit vielen schlechten Risiken zu kämpfen hat.Um eine gemischte Versichertenstruktur zu erlangen, die sich aus guten und schlechten Risiken zusammensetzt, bieten Privat Versicherer nun einen Ansporn. Nichtversicherte, die bis zum 31. Dezember 2007 in den Standardtarif zurückkehren erhalten aktuelle, noch laufende Behandlungen erstattet. Generell wird in der Privaten Krankenversicherung durch die Wartezeit von drei oder acht Monaten bewirkt, dass der Abschluss einer Krankenversicherung nur im Bedarfsfall ausscheidet.Weiterhin verzichtet die Branche in der Pflegeversicherung auf Risikozuschläge und begrenzt den Betrag auf den Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung. Bis zum 31. Dezember 2007 sind die kulanten Sonderleistungen gegrenzt. Ab dem 01. Januar 2008 gelten für neue Mitglieder des Standardtarifes wie gewohnt die gesetzlichen Anordnungen.




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