Gesundheitsreform

Private Versicherer und Krankenkassen im Streit

Mittwoch, 14. Nov 2007, 14:42
Die Diskussionen um die Gesundheitsreform kommen nicht zur Ruhe. Auch beim aktuellen Krach innerhalb der Koalition wird das große Reformpaket immer wieder als Streitthema auf die Agenda gesetzt. Auslöser sind die Wahltarife gesetzlicher Kassen.

Streit bei Verhandlungen über Gesundheitsreform.

Der Kassenpatient bald mit Anspruch auf Einzelzimmer? Hintergrund des Streits ist die schrittweise Annäherung von Leistungen gesetzlicher Kassen an die Leistungen privater Krankenversicherungen. So können die Mitglieder auf Wunsch bei einigen Wahltarifen die gleiche Behandlung wie Privatpatienten bekommen. Auslöser für den Streit ist dabei die AOK Rheinland/Hamburg, die als erste Kasse einen PKV-ähnlichen Versicherungsschutz angeboten hat.Dass dies ein lohnendes Geschäft ist, haben nunmehr auch andere Kassen entdeckt. Die Techniker Krankenkasse (TKK) ermöglicht als erste bundesweite gesetzliche Kasse mit einem neuen Tarif eine quasi Privatbehandlung. Bei 14,4 % Grundtarif kann der Versicherte freiwillig bis zu 100 € zusätzlich zahlen und erhält dafür gleiche Behandlung wie ein Privatpatient.Der Union schmeckt das gar nicht, sie stellt sich vor die Anbieter Privater Krankenversicherungen und sieht deren Geschäft beeinträchtigt. Die TKK als drittgrößte Kasse in Deutschland erhofft mit diesem Modell der massiven Abwanderung ihrer Mitglieder entgegen zu wirken. Heiß umkämpft sind dabei Mitglieder, die aufgrund ihres Einkommens bereits in den Begünstigtenkreis des Privatversicherungsschutzes fallen.Die SPD sieht in diesem Modell lediglich die Umsetzung der Gesundheitsreform in einem zulässigen Rahmen. Waren in der Vergangenheit lediglich Selbstbehalttarife die Innovation vieler gesetzlicher Krankenkassen, werden nun die Wahltarife wie bei der TKK entwickelt.„Diese Wahltarife sind nicht vereinbar mit dem Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung“, sagt Volker Leienbach, Direktor des Verbands der privaten Krankenversicherer und sucht sich so Unterstützung in der Union. Mit Erfolg - auf einen Antrag der FDP wird in einer gesonderten Debatte noch vor Weihnachten dazu im Bundestag diskutiert.

Urteil: Keine Staffelprämie bei GKV-Wahltarifen meint:

am 23. Jun 2010 um 14:37

[...] als Bundesbehörde geklagt. Es ging dabei um die Ausgestaltung der Wahltarife, die seit dem Jahr 2007 in der GKV erlaubt sind. Die Daimler BKK hat einen Passus in ihrer Satzung, die Prämienzahlungen regeln [...]




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