Krankenkassen Rabattverträgen droht das Aus
Die EU-Kommission prüft seit Ende Oktober in einem Vertragsverletzungsverfahren, ob zwischen Pharmaindustrie und Krankenkassen weiterhin Lieferverträge für Arzneimittel wie bisher geschlossen werden dürfen. Die Folge könnten steigende Kosten und somit weiterhin hohe Beitragssätze für gesetzlich Versicherte sein.
Trotz Rekordüberschüssen bei allen gesetzlichen Kassen in Höhe von173 Millionen Euro im vergangenen Dreivierteljahr, ist eine Beitragssenkung unwahrscheinlich. Bisher liegt der durchschnittliche Beitragssatz aller gesetzlich zugelassenen Krankenkassen bei über 14 %. Zusätzlich zu ständig steigenden Arzneimittelkosten kommt nun auch noch die rechtliche Überprüfung von preisgünstigen Lieferverträgen mit Pharmaunternehmen. Krankenkassen war es bisher laut Sozialgesetzbuch gestattet, in einem einfachen Verfahren Zulieferer von Medikamenten und Orthopädietechnik langfristig an sich zu binden. Langwierige und vor allem kostenintensivere Vergabe- und Ausschreibungsverfahren wurden vermieden. Dies soll nach Meinung der EU-Kommission gegen Europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen.
Als Folge dessen wird nun auch auf nationaler Ebene strenger darauf geachtet, das die Vergaberichtlinien eingehalten werden. Die AOK-Baden-Würtemberg muss vor der Vergabekammer der Bundeskartellbehörden Rede und Antwort stehen. Bisher haben Krankenkassen über 7500 Rabattverträge mit ca. 60 Pharmalieferanten abgeschlossen.
Rechtlich gesehen geht es um die Art der Vergabeverfahren für solche Verträge. Es gilt zu klären ob Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber gelten und somit ihre Aufträge EU-weit ausschreiben müssen. Sollte dies der Fall sein, rechnen Kassen mit einer Erhöhung der Kosten für die aufwendigen Verfahren. Bisher sind nahezu ein Fünftel aller rezeptpflichtigen Medikamente in solchen Rabattverträgen erfasst.
In den letzten Jahren sind die Ausgaben für Medikamente stetig gestiegen, auch die schrittweise Einführung und Zulassung von Generika konnte den Anstieg nicht wirksam bremsen. Seit dem 1. April 2007 müssen Apotheken bei der Auswahl eines Medikamentes die Rabattverträge einer Krankenkasse beachten. Die von Ärtzten verschriebenen Mittel werden von einer Vielzahl von Herstellern angeboten. Der Apotheker gibt dann vorrangig ein Medikament ab, für das die Krankenkasse des Patienten eine Rabattregelung mit dem Hersteller vereinbart hat.













[...] des gerichtlichen Prozesses im Februar waren 61 Rabattverträge, deren Vergabeverfahren zweifelhaft waren. Ausgangspunkt waren Unstimmigkeiten der AOK [...]