Rabattverträge der AOK gestoppt
Das Landessozialgericht Baden-Würtemberg hat Ende Februar in einem Eilverfahren die Verhandlungen zwischen der AOK-Gemeinschaft und diversen Pharmaunternehmen zum Stoppen gebracht.
Mit der Gesundheitsreform 2006/2007 wurde für Krankenkassen die Möglichkeit geschaffen, Einsparpotentiale im Einkauf von verschreibungspflichtigen Wirkstoffen zu generieren. Die AOK-Gemeinschaft unter der Leitung ihres baden-württembergischen Landesverbandes zählt zu den ersten Krankenkassen, die auf diesem Gebiet im Jahre 2006 aktiv geworden sind.
Für die vertraglich geregelten Wirkstoffe fallen demnach für AOK-Versicherte keine Zuzahlungen an. Die ersten vereinbarten Kooperationen liefen Ende 2007 aus, für die Jahre 2008/2009 wurden bislang Verträge mit rund 30 Herstellern über 22 Wirkstoffe abgeschlossen.
Ursprung des Gerichtsverfahrens
Gegenstand des gerichtlichen Prozesses im Februar waren 61 Rabattverträge, deren Vergabeverfahren zweifelhaft waren. Ausgangspunkt waren Unstimmigkeiten der AOK gegenüber der Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf und des Bundes. Sie untersagten der AOK die Rabattverträge, da so mittelständische Pharmaunternehmen wettbewerbsrechtlichen Nachteilen ausgesetzt sind. Pharmaunternehmen, welche in den Verhandlungen mit der AOK leer ausgingen, brachten dies zuvor bei der Vergabekammer zur Anzeige und wirkten somit auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hin.
Beim Sozialgericht Stuttgart klagte die AOK und gewann in erster Instanz. Die Vergabekammer Düsseldorf legte Widerspruch ein und es kam zu neuen Verhandlungen. Gegenstand der zweiten Auseinandersetzung waren mangelnde Transparenz auf Seiten der AOK und Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Diesmal konnte sich die Vergabekammer durchsetzen (Beschlüsse v. 27.02.2008 AZ. L5 KR 507/08 ER-B sowie L5 KR 6123/07 ER-B) und erwirkte ein Ende der laufenden Vertragsverhandlungen. Auch Rabattverträge der Krankenkassen müssen nach den Grundsätzen des Wettbewerbsrecht ausgetragen werden.
Gerichtsurteil zu Lasten der Versicherten
Als Folge des Prozesses werden nun Mehrkosten in Höhe eines etwa dreistelligen Millionenbetrages für die AOK erwartet. Für Versicherte heißt dieser Beschluss: Es fallen weiterhin Zuzahlungen an, die in Folge der Rabattverträge ausgeblieben wären.
AOK fordert konkrete Nachbesserungen
Die AOK steht sich nun der Frage gegenüber, die Ausschreibung komplett neu zu starten. Gleichzeitig fordert die AOK-Gemeinschaft die Bundesregierung auf, die Regelungen zu Rabattverträgen konkreter auszugestalten.












