Neue Grenzen bei der Zuzahlungsbefreiung im Gespräch
Für viele Arzneimittel muss der Patient eine Zuzahlung leisten. Doch es gibt auch bestimmte Ausnahmen. Seitdem das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) in Kraft getreten ist, hat sich die Zahl dieser nicht beitragspflichtigen Arzneimittel auf 12.790 erhöht.
Das Gesetz AVWG schafft die Möglichkeit, preisgünstigere Arzneimittel mit identischem Wirkstoff von der gesetzlichen Zuzahlung zu befreien. Ziel ist es, die steigenden Ausgaben bei Arzneimitteln in den Griff zu bekommen. Ärzte sollen mehr auf das Preis-Leistungs-Verhältnis achten.
Geht es nach den Spitzenverbänden der Krankenkassen, ist davon auszugehen, dass in diesem Jahr weitere Befreiungsgrenzen für neue Wirkstoffe festgelegt werden. Nachdem diese feststehen, hängt es von den Pharmaherstellern ab, wie viele neue Medikamente auf die bestehende Befreiungsliste kommen. Liegt der Preis dieser Medikamente unter der Grenze der Zuzahlungsbefreiung (Die Zuzahlungsbefreiungsgrenze beträgt 10% des Abgabepreises,mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro) vergrößert sich die Befreiungsliste und das Sparpotential für die Patienten wächst.
Regelmäßige Aktualisierung der Befreiungsliste
Die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen werden von den Krankenkassen gemeinsam festgelegt. Grundlage sind dabei Kriterien, die im AVWG festgelegt sind. Liegt nun der Preis eines Arzneimittels in der Apotheke unter dieser Grenze, so ist keine Zuzahlung zu leisten. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um Arzneimittel mit festbetragsgeregelten Wirkstoffen handelt. Nur dann ist es zulässig, Zahlungsbefreiungsgrenzen festzusetzen.
Zudem ist es erforderlich, dass von Einsparungen in der Wirkstoffgruppe ausgegangen werden kann. Die Befreiungsliste kann unter dem Internetauftritt www.gkv.info eingesehen werden und gilt unabhängig von der jeweiligen Krankenkasse des Versicherten. Eine Aktualisierung der Liste wird alle 14 Tage vorgenommen.
Das AVWG wird allerdings nicht von allen befürwortet. So gehen die Verbände der Pharmaunternehmen davon aus, das Gesetz führe zu Umsatzeinbußen und damit zu Arbeitsplatzverlusten. Außerdem fürchten sie den Rückgang innovativer Medikamente. Zusätzlich macht die Apothekerschaft darauf aufmerksam, das Gesetz führe zu finanziellen Einbußen für Apotheker. Dies führe zu einem “Qualitätsverlust bei der Arzneimittelversorgung”. Steigende Bürokratiekosten werden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kritisiert. Laut einer Studie von Refaconsult betragen die zusätzlichen Bürokratiekosten etwa 500 Millionen Euro.












