Gesundheitspräventionsgesetz auf dem Prüfstand
Das geplante Gesundheitspräventionsgesetz von SPD und Union geht in die zweite Runde. Offizielle Stellen haben ein Scheitern des Entwurfes weder dementiert noch bestätigt.
Das Gesetz unter dem Motto “Ein Leben lang gesund und vital durch Prävention” ist eines der gesundheitspolitischen Projekte aus dem Koalisationsvertrag zwischen SPD und Union.
Geplant ist die Kooperation mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherungen zur Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung in Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen.
Das kassenübergreifende Projekt soll Millionenbeträge für bundesweit geplante Aktionen zur Verfügung stellen. Über die Ausgestaltung bezüglich Auswahl, Festlegung und Kontrolle auf Bundes- und Länderebene sind sich bereits beide politischen Parteien einig. Das vom Gesundheitsministerium geplante Budget von 350 Millionen konnte nicht erreicht werden - realistisch sind 280 Millionen. Der aktuelle Entwurf plant die Mittelvergabe durch die Kassen.
232 Millionen Euro für Präventionsmaßnahmen der Kassen
Die Reaktionen der Kassen auf den Gesetzesentwurf der Ministerin Ulla Schmidt waren mäßig. Die Vergabe der Beitragsgelder für Nicht-Mitglieder und satzungsfremde Projekte sei in dieser Form schwer umsetzbar.
Auch unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung der eigenen Präventionsprojekte, die jährlich ca. 232 Millionen Euro betragen, konnten die Kassen sich noch nicht zu einer Einigung hinreißen lassen.
Die Zeichen für den bestehende Entwurf stehen nicht zum Besten. Auf der Klausur in der letzten Woche in Petersberg wurde der Entwurf nicht einmal thematisiert. In der jetzigen Form ist der Entwurf nicht ausgereift und bleibt hinter dem jetzigen Standard zurück. Dennoch ist das Vorhaben Gesundheitspräventionsgesetz nicht in der Schublade verschwunden.












