Unsichere Zukunft für die Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform ist bei vielen privaten Krankenkassen äußerst umstritten. Die stellvertretende Verbandsdirektorin Sybille Sahmer teilt auf einer Pressekonferenz mit, dass etwa 90 Prozent der Unternehmen gegen Teile der Reform juristisch vorgehen wollen.
Der Vorstandsvorsitzende der Debeka, Uwe Laue, hebt hier besonders die Möglichkeiten der Wahltarife bei den gesetzlichen Krankenkassen hervor und vertritt die Ansicht, Sondertarife im GKV-System gefährdeten die PKV “in ihrer Existenz”. Dabei geht es um Sondertarife wie z.B. die Chefarztbehandlung.
Laue erklärt weiter, der PKV-Verband hat eine einstweilige Verfügung gegen ein Angebot der AOK Rheinland-Hamburg eingereicht, welche die besagten Wahltarife eingeführt hat. Außerdem wartet die PKV auf Untersuchungen seitens der EU-Kommission in Form eines “Vertragsverletzungsverfahrens.” Bis zur endgültigen juristischen Klärung verfolgt die PKV das Ziel, die einstweilige Verfügung aufrechtzuerhalten und damit gegen die Wahltarife vorzugehen.
Gesundheitsreform bringt Nachteile für die PKV
Laue kritisiert weiter, das GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz habe zu einer nachteiligen Entwicklung für die Private geführt. Dies betreffe sowohl die PKV-Vollversicherung als auch die Beitragseinnahmen aus Zusatzversicherungen. Laue setzt seine Kritik fort, die gesetzlichen Kassen haben steuerliche Vorteile. Dies führe zu einer Chancenungleichheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Auch die Tatsache, dass die Gesetzliche keine Altersrückstellungen bilden müssen, sei ein Vorteil.
Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski und Dr. Siegfried Klaue haben ein Gutachten erstellt. Es stellt laut Debeka-Vorstand Laue dar, inwieweit die Angebote der GKV mit geltendem Europarecht nicht konform sind. Dieses Gutachten kommt in der Tat zu dem Ergebnis, die Angebote der GKV verstoßen gegen deutsches als auch gegen europäisches Recht. Ein Untersuchungsaspekt des Gutachtens ist die Begrenzung des Angebots der GKV durch nationales und europäisches Recht.
Nach dem Gutachten verstößt die Gesetzliche Krankenversicherung mit dem Angebot von Zusatzversicherungen gegen Artikel 86 des EG-Vertrages. Zudem wirft das Gutachten den “Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung” vor. Die Gutachter berufen sich dabei auf Artikel 82 des EG-Vertrages und §19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das Gutachten sieht in den “unternehmerischen Aktivitäten” der GKV einen Wettbewerb. Damit verlieren die Krankenkassen ihre Stellung als reines soziales Sicherungssystem.












