Freitag, 14. März 2008, 7:08 Uhr

Krankenkassen weisen Abrechnungsmanipulationen nach

Nach Informationen der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) konnten signifikante Abrechnungsmanipulationen aufgedeckt werden. Der Vorstandsvorsitzende Ingo Kailuweit meinte, es handele sich im Jahr 2007 um 1.125 neue Fälle und um ca. 6.200 Fälle seit 2001, die von der KKH bearbeitet worden sind.

Krankenkassen weisen Abrechnungsmanipulationen nach Dabei geht es um einen Betrag von ca. 1 Million Euro. Zurzeit werden monatlich vier Strafanzeigen erstattet. Laut KKH sind Physiotherapeuten und Krankengymnasten prozentual häufiger als andere Gruppen daran beteiligt. In der Gesamtheit betrachtet, ziehen sich die Straftaten aber durch das gesamte Gesundheitswesen.

Nach den Physiotherapeuten und Krankengymnasten mit etwa 270 Straftaten, folgt die häusliche Krankenpflege mit etwa 115 Fällen im Jahr 2007. Kailuweit betont, das zurückgeholte Geld komme direkt den Versicherten wieder zugute. Mit einer Million Euro sei es beispielsweise möglich, 25.000 Maserimpfungen für Kinder zu finanzieren.

Tatverdächtige zu 69 Prozent männlich

Ausgehend von einer Studie der Juristischen Fakultät der Universität Hannover sind die Tatverdächtigen zu 69 Prozent männlich und zu 88 Prozent im Alter zwischen 30 und 59 Jahren. Auf Seiten der Leistungserbringer handelt es sich hauptsächlich um nicht vollzogene Leistungen.

Abrechnungsbetrug führt dazu, dass Fachkollegen geschädigt werden. Deren Punktwerte und Honorare fallen geringer aus. Prinzipiell liegt es daran, dass Gesetzliche Krankenkassen Pauschalbeträge an die Kassenärztlichen Vereinigungen zahlen, welche dann verteilt werden.

Beim Abrechnungsbetrug der Apotheker werden nicht wahrheitsgemäße Medikamentkosten zwischen Krankenkasse und Apotheke abgerechnet. Gewinnbringend ist dies lediglich für den Apotheker, Gesetzliche Krankenkassen und Versicherte werden geschädigt. Ebenso gilt dies für Sanitätshäuser, Physiotherapeuten und andere direkt mit den Krankenkassen abrechnenden Gruppen.

Plausibilitätstest kommt zum Einsatz

Die Bekämpfung der strafbaren Falschabrechnungen obliegt zunächst den Kassenärztlichen Vereinigungen. Dabei wird unter anderem der Plausibilitätstest angewendet. Hierbei ist es auffällig, wenn der Arzt einen möglichen Zeitwert, also etwa 12 Stunden pro Tag, überschreitet.

Vorsätzliche Falschabrechnung ist Betrug und damit juristisch zu verfolgen. Zudem ist davon auszugehen, dass es zu einem Entzug der Zulassung kommen kann.

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