Montag, 17. März 2008, 15:15 Uhr

Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge unter der Lupe

Am 13. Februar 2008 hat der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes einen Beschluss (BVerfG Az. 2 BvL 1/06) gefasst, der ab 2010 eine Neuregelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Krankenkassenbeiträgen, zu Gunsten der Beitragszahler, zur Folge haben wird.

Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge unter der LupeGeklagt hatte in Karlsruhe ein hessischer Anwalt, der für sich und seine Familie im Jahre 1997 Krankheitskosten in Höhe von umgerechnet 18.400 Euro nachweisen konnte. Das Finanzamt jedoch hatte, mit Verweis auf das Einkommensteuergesetz, nur etwa 10.000 Euro für abzugsfähig erklärt, was den Anwalt zur Klage bis zum Bundesfinanzhof bewog.

Dieser kam während des Verfahrens zu dem Schluss, dass der verminderte Abzug verfassungswidrig sei und leitete den Vorgang, mit der Bitte um Entscheidung, entsprechend an das Bundesverfassungsgericht weiter.

Aktueller Freibetrag ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht schloss sich der Auffassung der Finanzrichter an und erklärte den aktuell gültigen Freibetrag für Selbstständige, der jährlich bei 2.400 Euro liegt, für verfassungswidrig. In der Begründung des Urteils heißt es, dass der Staat denjenigen Einkommensbestandteil als steuerfrei anerkennen müsse, den der Steuerpflichtige für ein „menschenwürdiges Dasein für sich und seine Familie benötigt“ und das dieser Umstand zu einer notwendigen Gleichbehandlung geleisteter Krankenkassenbeiträge mit Kosten für Wohnen, Heizen oder Lebensmittel gleichzusetzen ist.

Fristsetzung bis zum 01.Januar 2010

In der jetzigen Höhe sieht das Gericht das nötige Niveau als nicht erfüllt an und fordert das Bundesfinanzministerium bis zum 01.01.2010 auf, durch eine positive Veränderung der Freibeträge für Abhilfe zu sorgen. Als erste Richtlinie, in Bezug auf das Ausmaß der anstehenden Freibetragserhöhung, wurde der Betrag erwähnt, mit dem der Staat aktuell Sozialhilfeempfänger im Rahmen von Beiträgen zur Pflege- und Krankenversicherung unterstützt.

Mit dem Beschluss ist insofern eindeutig festgelegt, dass Beiträge für die Krankenversicherung einen notwendigen Bestandteil der Existenzsicherung darstellen. Gleichzeitig merken die Karlsruher Richter jedoch an, dass es zur Erfüllung der verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht nötig sei, dass die gezahlten Beiträge der privat Versicherten in voller Höhe absetzbar sind. Im Gegenzug wäre diese Bevölkerungsgruppe in aller Regel besser versorgt, als Angehörige der gesetzlichen Versicherungen.

Erste Kalkulationen des Bundesministeriums

Das Bundesfinanzministerium hat auf den Beschluss bereits reagiert und zunächst klar gestellt, dass es sich bei der geforderten Neuregelung um „eine Aufgabe für die Zukunft“ handle. Ein aktueller oder sogar rückwirkender Einfluss sei damit ausgeschlossen. Derzeit ist das Ministerium damit beschäftigt, das Urteil zu prüfen und erste Kalkulationen darüber anzustellen, in welcher Höhe Bund und Länder von einer künftigen Neuregelung betroffen sein werden.

Ein Sprecher des Ministerium führte hierzu aus, dass sich die Größenordnung der zu erwartenden Steuermindereinahme derzeit noch nicht absehen ließe. Fest steht bereits jetzt, dass die steuerliche Behandlung gezahlter Krankenkosten ab 2010, zu Gunsten der steuerpflichtigen Beitragszahler, verändert wird.

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