Keine Honorare für Aussteiger aus dem Kassensystem
In Niedersachsen müssen 17 Kieferorthopäden, die keine Kassenzulassung mehr haben, bereits gezahlte Honorare zurückgeben, so die Mitteilung des Ersatzkassenverbandes VdAK in Hannover. Ohne Zulassung kein Geld.
Aussteiger haben keine Chance, Gelder aus dem Krankenkassensystem zu erhalten, selbst wenn sie Leistungen erbracht haben. Im Jahr 2004 gaben allein in Niedersachsen mehr als 50 Kieferorthopäden ostentativ ihre Kassenzulassungen zurück.
Sie protestierten damit gegen Kürzungen der Honorare, Senkungen der Budgets und die Ausgrenzung von Leistungen. Allerdings behandelten einige der Kieferorthopäden weiterhin Kassenpatienten. Es sollten keine Engpässe entstehen und zugesagte Behandlungen durchgeführt werden. Die Kassen verweigerten die entsprechenden Zahlungen.
Mehrere niedersächsische Kieferorthopäden klagten daraufhin ihre Forderungen ein. Sie lösten einen jahrelangen Rechtsstreit aus, der schließlich beim Bundessozialgericht landete.
Zahlungen erfolgten unter Vorbehalt
Die Kassen zahlten zwar die Honorare, wiesen allerdings die Ärzte darauf hin, dass ihnen die Gelder lediglich unter Vorbehalt zur Verfügung gestellt werden. Man warte auf das entsprechende Urteil, um dann geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Im Juni 2007 urteilte das Bundessozialgericht in Kassel, dass die Weigerung der Krankenkassen, die Honorare der ausgestiegen Ärzte zu zahlen, durchaus rechtens sei. Ärzte, die sich kollektiv dem Kassensystem verweigern und ihre Zulassungen praktisch wegwerfen, haben keinerlei Rechte auf Erstattung ihrer Kosten oder Honorare. Nur wenn die Krankenkassen die Versorgung bei Notfällen oder Ähnlichem nicht aufrecht erhalten können, also bei sogenanntem “Systemversagen”, müssen die anfallenden Kosten erstattet werden. Das war in der vorliegenden Situation aber nicht relevant.
Gerichtsurteil stärkt Krankenkassen
Durch das BSG-Urteil Az. B 6 KA 38/06 R sind die Kassen bestätigt worden. Sie fordern nun die unter Vorbehalt gezahlten Honorare der Jahre 2004 bis 2007 zurück. Der Ausstieg hat sich offensichtlich für die Ärzte nicht ausgezahlt. Mit der Nachforderung der Kassen sind die Auseinandersetzungen zugunsten des solidarischen Systems beendet worden.
Die betroffenen Patienten hingegen müssen sich keinerlei Sorgen machen. Sie sind per Gesetz vor jeder Art von Nachforderungen geschützt. Die aus dem System ausgeschiedenen Ärzte dürfen die ehemaligen Patienten auf keinen Fall zur Kasse bitten.












