Der Gesundheitsfonds - Was erwartet Deutschland
Ab Beginn des kommenden Jahres 2009 rechnet Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) mit langfristig stabilen Kassenbeiträgen. Experten prognostizieren jedoch einen bei mindestens 15 Prozent liegenden Einheitssatz.
In diesem Herbst wird laut Ministerin Ulla Schmidt die Regierung einen Einheitsbetrag für sämtliche gesetzlichen Krankenkassen festlegen. Zum 1. Januar 2009 wird dieser Beitragssatz eingeführt und kann über mehrere Jahre Gültigkeit haben. Auf Nachfragen bezüglich der Höhe des Einheitssatzes gab Schmidt jedoch noch keine Informationen bekannt. Sie argumentierte allerdings, dass sich die Beitragshöhe an den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben orientiert.
Bezüglich der Einnahmenseite ist das Ergebnis der Lohnrunde maßgebend. Laut Schmidt kann nur dann mehr Geld in die Krankenkassen fließen, je mehr Menschen in einem Arbeitsverhältnis stehen und Einkommen erwirtschaften. Faktoren, wie die neue Honorarordnung für Ärzte sowie die Entwicklung der Arzneimittelkosten, bestimmen die Ausgabenseite. Die Einführung des neuen Gesundheitsfonds wird, wie geplant zum 1. Januar erfolgen. Mit Einführung gelten einheitliche Beiträge. Die Ministerin stellt den Unternehmen einen geringeren bürokratischen Aufwand in Aussicht, da der Gesundheitsfonds erforderliche Aufwände vereinfacht.
2,8 Milliarden zusätzliche Aufwendungen
Aufgrund einer von der “Wirtschaftswoche” in Auftrag gegebenen Berechnung, entstehen durch den neuen Gesundheitsfonds bis zu 2,8 Milliarden Euro Mehrkosten für die Arbeitgeber. Die Mehrkosten spiegeln sich möglicherweise in steigenden Beitragssätzen wieder. Nach Aussagen des Magazins werden hiervon überwiegend die Betriebskrankenkassen (BKK) großer Unternehmen betroffen sein, da sich ihre Beitragssätze auf einem relativ niedrigem Niveau bewegen.
Nach dem vorliegenden Bericht rechnen Experten damit, dass der zukünftige Einheitssatz sich auf mindestens 15 Prozent beläuft. Laut Bericht rechnet der Ersatzkassenverband (VdAK) mit einem Beitrag in Höhe von 15,32 Prozent. Der aktuelle durchschnittliche Beitragssatz sämtlicher Krankenkassen liegt dagegen bei 14,85 Prozent. Profitieren werden von dieser Neuregelung überwiegend Versicherte in den teuren Kassen, wie beispielsweise Versicherte der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). Dagegen steigen jedoch die Beiträge der Krankenkassen mit momentan noch günstigeren Beitragssätzen bei 12 Prozent. Der Gesundheitsfonds umfasst folgende wichtige Änderungen:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
1. Krankenkassen, die mit diesem neuen Einheitssatz nicht auskommen, dürfen ab Januar Zusatzprämien erheben. Der Zusatzbeitrag darf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragen. Ohne weitere Prüfung des Einkommens kann ein Betrag in Höhe von maximal acht Euro erhoben werden.
2. Für gut wirtschaftende Kassen besteht die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung an ihre Mitglieder.
3. Gesetzliche Krankenkassen können unterschiedliche Tarifmodelle sowie Wahlleistungen anbieten. Mit der Wahl eines Tarifes verpflichtet sich der Versicherte für 3 Jahre. Zudem entfällt ebenfalls das außerordentliche Kündigungsrecht bei Beitragserhöhungen.
4. Erleichtert wird die Behandlung auf Rechnung und Kostenerstattung.
Private Krankenversicherung (PKV)
1. Ab 2009 besteht für Versicherte, die zu einer Privaten Krankenversicherung wechseln, die Möglichkeit der teilweisen Mitnahme ihrer Alterungsrückstellungen.
2. Vor dem Wechsel zur Privaten Krankenversicherung muss die zur Zeit bei jährlich 48.150 Euro liegende Versicherungspflichtgrenze über einen Zeitraum von drei Jahren kontinuierlich erreicht werden.
3. Ab 2009 sind Private Krankenversicherungen verpflichtet, Versicherte ohne Gesundheitsprüfung sowie unabhängig vom Alter in den Basistarif aufzunehmen.
Milliardenkosten und höhere Beiträge
Der Verbandschef des Ersatzkassenverbandes Thomas Ballast (VdAK) befürchtet erhebliche höhere Beiträge nicht nur für die Versicherten, sondern auch immense zusätzliche Kosten zur Bewältigung der Bürokratie. Er geht, was die Eintreibung des Zusatzbeitrages betrifft, hierbei bereits von bis zu 1,2 Milliarden aus und fordert nochmals, den Fonds zu stoppen.
Laut VdAK haben die Ersatzkassen das Jahr 2007 mit einem Überschuss in Höhe von 720 Millionen Euro abgeschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr waren es 553 Millionen Euro. Der VdAK rechnet mit einer Anhebung des Beitragssatzes von 14,85 auf 15,32 Prozent. Die zu erwartenden steigenden Ärztehonorare als auch der Aufbau einer Schwankungsreserve in dem neuen Gesundheitsfonds scheinen hierfür der Hintergrund zu sein. Sowohl der für 2009 erwartete 1,5 Millionen Euro höhere Bundeszuschuss als auch konjunkturbedingte höhere Beitragseinnahmen sind hier bereits gegengerechnet.
VdAK fordert Erprobungsphase
Der VdAK hat erneut den Stopp des Fonds gefordert. Sollte eine Umsetzung aus politischen Gründen nicht machbar sein, lässt sich der VdAK auch auf eine Erprobungsphase ein. Laut Ballast sollen hierbei weiterhin die Krankenkassen die Beitragssätze festlegen und nicht die Bundesregierung.
Verbandschef Ballast sieht gute Möglichkeiten, den Gesundheitsfonds noch zu stoppen. Eine weitere Alternative ist die Unterlassung der erforderlichen Schritte zur Vorbereitung z.B. die vorgesehene Festlegung eines bundesweit einheitlichen Beitragssatzes zu stoppen. Mittlerweile haben sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt mehrfach betont, dass der neue Gesundheitsfonds zum einen ab 2009 in Kraft tritt und zum anderen, dass an diesem Fonds keine Änderungen mehr vorgenommen werden.












