Private Krankenversicherung klagt gegen Gesundheitsreform
Stichtag ist der 31. März diesen Jahres. Bis dahin sind Klagen und Beschwerden gegen die Gesundheitsreform zugelassen. Kurz vor Ablauf der Frist haben die ersten privaten Krankenversicherer Einspruch gegen das Reformpaket beim Bundesverfassungsgericht erhoben.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenversicherung (DKV), Günter Dibbern, teilte der Öffentlichkeit die Vorgänge am Donnerstag, dem 20.03.2008 mit. Die „Thüringer Allgemeine“ berichtete ausführlich über die Geschehnisse.
Das Blatt beruft sich auf die Aussagen des Berliner Verfassungsrechtlers Helge Sodan, der die DKV und die Victoria bei ihren Klagen gegen die neue Konzeption der Gesundheitsministerin vertreten soll.
Die Verfassungsbeschwerden sind nach den Angaben Sodans am Gründonnerstag 2008 bis spätestens zehn Uhr zugestellt worden. Diese Beschwerden sind tatsächlich die ersten, die dem Bundesverfassungsgericht zugestellt worden sind. Das Gericht ließ durch eine Sprecherin bestätigen, dass es zu keinem früheren Zeitpunkt Anträge oder Klagen von privaten Krankenversicherungen gab.
Bereits vor Jahresfrist hatten mehrere private Kassen sich den Gang nach Karlsruhe vorbehalten. Es gab öffentliche Auseinandersetzungen über die Auswirkungen der Reformen. Drohungen mit Klagen waren Bestandteil der Diskussionen.
Gründe für die Verfassungsbeschwerden
Da ist vor allem der Basistarif (Der Basistarif - Was erwartet Deutschland), der den privaten Krankenversicherungen Kopfschmerzen und Unbehagen bereitet.
Im Januar 2009 soll die neue Regelung in Kraft treten, nach der die Privaten verpflichtet sind, einen sogenannten Basistarif anzubieten. Dieser Tarif soll sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen orientieren. Zudem soll sich der Beitragssatz in einem finanziell nicht zu hohen Rahmen bewegen.
Die privaten Krankenversicherungen gehen davon aus, dass diese Regelung verfassungswidrig ist. Die gesetzgeberische Kompetenz des Bundes wird entschieden bestritten. Außerdem sehen die klageführenden Versicherer darin eine Abkehr von wichtigen Prinzipien der privaten Krankenversicherungen.
Erschwerend kommt hinzu, dass nach Ansicht Helge Sodans ausschließlich die Altkunden der Versicherungen diesen Basistarif finanzieren müssten. Ein sehr niedriger Beitragssatz wäre sicher nicht kostendeckend, so dass höhere Beiträge unausweichlich wären.
Die privaten Kassen halten auch die Mitnahme von Altersrückstellungen beim Wechsel zu einem anderen Anbieter nicht für verfassungskonform. Die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes wird aus Sicht der Privaten durch diese Regelung torpediert und ausgehöhlt.
Weitere Klagen werden erwartet
Da auch andere Private Krankenversicherungen bereits während der Gesetzesvorbereitung und der parlamentarischen Debatte ihre Bedenken geäußert haben, sind wohl die ersten Klagen nur die Spitze des Eisberges.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung kündigte in dem Zeitungsbericht ungefähr 30 Klagen verschiedener Versicherer an. Die umfassende Unzufriedenheit der Privaten Krankenversicherung mit der Gesundheitsreform findet hier ihren stärksten Ausdruck.












