Mittwoch, 26. März 2008, 7:59 Uhr

Zahlungsmoral schädigt gesetzliche Krankenkassen

Die Zahl der Menschen, die seit Beginn der Gesundheitsreform wieder in die gesetzlichen Krankenkassen zurückgekehrt sind, liegt ungefähr bei 100.000. Die Gesundheitsministerin wertet den starken Anstieg der Rückkehrer als „großartiges Ergebnis“ in relativ kurzer Zeit nach Einführung der Neuerung.

Zahlungsmoral schädigt gesetzliche Krankenkassen Sicherlich ist dies eine durchaus positive Entwicklung. Doch nicht alle Krankenkassen sind uneingeschränkt zufrieden, denn die Zahlungsmoral der Rückkehrer lässt einiges zu wünschen übrig.

Die Wiedereinsteiger waren bisher aus den verschiedensten Gründen nicht mehr krankenversichert. Die Gesundheitsreform gibt ihnen nun die Möglichkeit, aufs Neue in das solidarische Krankenkassensystem einzusteigen. Seit Beginn der Gesundheitsreform im April 2007 ist ein Ausschluss von wieder aufgenommenen Kunden nicht mehr möglich.

Versicherungspflicht bedingt Zahlungspflicht

Die gesetzlichen Krankenkassen haben also die Pflicht, den Kundenkreis ihres Zuständigkeitsbereiches zu versichern. Auf der anderen Seite gibt es die Verpflichtung zur Beitragszahlung.

Die Folge: Wer zu einem späteren Zeitpunkt zum gesetzlichen Versicherungssystem zurückgekehrt ist, dessen Beiträge sind aufgelaufen. Unter Umständen sind ziemlich hohe Nachzahlungen zu entrichten. Es gibt keine verlässlichen Angaben über die Gründe, warum die Rückkehrer nicht mehr versichert waren. Man kann aber davon ausgehen, dass ein großer Teil dieser Klienten nicht zuletzt aus finanziellen Gründen die Beiträge nicht mehr entrichten konnte oder wollte. Nun zahlen sie wieder nicht.

Die Kassen sind alarmiert

Die BKK Gesundheit war die erste Kasse, die diese negative Entwicklung aufgriff und zum Thema machte. Der Vorsitzende der BKK gab in einem Schreiben an das Gesundheitsministerium seiner Besorgnis über diese Tendenzen Ausdruck. Die Außenstände haben bereits eine Höhe von zwei Millionen Euro erreicht. Drei Viertel der ca. 1.200 Rückkehrer in die BKK verursachen diese Rückstände. Für Thomas Bodmer ist klar, dass der Wille zur Beitragszahlung kaum entwickelt oder schlichtweg gar nicht vorhanden ist.

Die Vorsitzenden der anderen gesetzlichen Kassen haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Die AOK Rheinland-Hamburg beklagt 30 Prozent Ausfälle bei 4.000 wieder Integrierten. Bei der AOK Sachsen und Thüringen ist sogar die Hälfte der Rückkehrer in Zahlungsverzug.

Derartige Verhaltensweisen sind unmoralisch, ehrliche Zahler tragen zwangsläufig die Kosten der säumigen Kunden mit. Die Behandlungskosten dieser Nichtzahler müssen irgendwie geschultert werden. Zudem steigt der bürokratische Aufwand, was wiederum Kosten verursacht. Der ursprüngliche Sinn der Solidargemeinschaft schließt rücksichtsloses Handeln sicher nicht ein. Durch die schlechten Vorbilder sinkt auch die Zahlungsmoral der bisher zahlungswilligen Versicherten.

Private Krankenversicherung noch nicht betroffen

Bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) liegen keine Daten über verweigerte Zahlungen von Rückkehrern vor. Die Befürchtungen gibt es aber auch in diesem Bereich.

Die PKV hat jedoch einen größeren Handlungspielraum als die GKV, denn hier sind Kündigungen bei Zahlungsverzug noch möglich. Das gilt allerdings auch nur noch bis zum Januar 2009, denn dann besteht auch bei den privaten Krankenversicherungen eine Versicherungspflicht.

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