30 Private Krankenkassen klagen gegen Gesundheitsreform
Nun ist es amtlich: Die angekündigten Klagen gegen die Gesundheitsreform sind angelaufen. Weitere 25 Mitglieder des PKV-Verbandes haben am 27. März diesen Jahres Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform eingelegt.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungs-Gesetz (GKV-WSG) ist in seiner Gesamtheit Zielscheibe der Einsprüche. Wichtige Regelungen sollen in Frage gestellt werden. Auf dem diesjährigen Pressekolloquium des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gab der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Reinhold Schulte, die klagenden Unternehmen bekannt. Er machte deutlich, dass die Gesundheitsreform den privaten Kassen Schaden in hohem Ausmaß zufüge.
Weniger Neuzugänge durch Politik
Die Zahlen und Fakten des vergangenen Jahres sprechen eine deutliche Sprache. Private Zusatzversicherungen hätten inzwischen große Bedeutung gewonnen und den privaten Krankenversicherern gute Zuwächse beschert. Dagegen habe sich aber durch die Gesundheitsreform im vergangenen Jahr die Zahl der PKV Neuzugänge fast halbiert. Nach Aussagen Schultes ist es die Politik, die der Privaten Krankenversicherung Marktanteile vorenthalte und den Privaten den Zugang zu den Märkten erschwere. Die Antwort darauf sind nun die Verfassungsklagen.
Einzelklagen werden zusammengefasst
Insgesamt 30 Private Krankenversicherungen legten bisher Beschwerde gegen Teile der Reform ein. In Bezug auf diese Verfassungsbeschwerden ist es jedoch nicht zwingend notwendig, dass jedes einzelne Mitglied des Verbandes Klage erhebe, teilte der Verband mit. Der Aufwand zur Vorbereitung einer Verfassungsklage ist sehr hoch. Es bedeutet große zeitliche, personelle und finanzielle Belastungen. Die Kosten müssen sich in einem vertretbaren Rahmen bewegen. Deshalb erheben nur ausgewählte Unternehmen die Klagen. Das Verfassungsgericht bündelt diese Einzelklagen, so dass bereits eine erfolgreiche Beschwerde ausreicht.
Gute Aussichten in Karlsruhe
Reinhold Schulte sieht den Ergebnissen der Klagen sehr optimistisch entgegen. Sie richten sich gegen die Gesamtheit des neuen GKV-Gesetzes, vor allem aber dort, wo die privaten Krankenversicherungen in irgendeiner Form betroffen sind. Der Einführungszwang eines Basistarifes, der eingeschränkte Zugang für Angestellte sowie die Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen sind den Klägern ein Dorn im Auge.
Alle Klageführer sehen in Teilen des Reformwerkes den vehementen Eingriff des Staates in bestehende Verträge. Vom Grundgesetz geschützte Eigentumsrechte sind in ihren Augen in Gefahr, ausgehebelt zu werden.
Es ist allerdings noch nicht abzusehen, wann ein Urteil gesprochen werden wird. Die Frist zum Einspruch läuft am 31. März diesen Jahres ab. Bis zu diesem Zeitpunkt wollen noch mehr private Versicherer ihren Unmut in Karlsruhe ausdrücken. Insgesamt werden dann 95% der Privaten gegen die Gesundheitsreform klagen.












