Manager der Krankenkassen müssen Gehälter veröffentlichen
Die Offenlegung der Vorstandsgehälter der gesetzlichen Krankenkassen verstößt nicht gegen die Verfassung. So urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 20. März 2008. Die Verfassungsbeschwerde mehrerer Vorstände gegen diese Veröffentlichung wurde abgewiesen.
Seit dem Jahr 2004 besteht die Verpflichtung, die Höhe der Vorstandsbezüge der gesetzlichen Krankenkassen, der Kassenverbände und der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung offenzulegen.
Die entsprechenden Angaben müssen sowohl im Bundesanzeiger als auch in den Mitgliederzeitschriften jeweils zum 1. März eines Jahres eingestellt werden. Mehrere Kassenvorstände hatten gegen diese Regelung geklagt. Sie hielten die Pflicht zur Offenlegung der Gehälter für unvereinbar mit ihrem Selbstbestimmungsrecht.
Rechte der Beitragszahler wiegen schwerer
Die Karlsruher Richter konnten die Problematik der Veröffentlichungen durchaus nachvollziehen. Die Bekanntmachung von Einkünften stellt auch in ihren Augen einen schwerwiegenden Eingriff dar. Rückschlüsse auf die wirtschaftlichen Verhältnisse seien durchaus möglich. Die engere Privatsphäre sei jedoch nicht betroffen, meinten die Richter. Lediglich der berufliche Bereich müsse zur Veröffentlichung freigegeben werden. Es geht dabei nicht um alle Einkünfte der Vorstände, sondern nur um die von den Krankenkassen gezahlten Gelder. Tiefere und vielleicht unzulässige Einblicke in die private Lebensführung der Betroffenen sei nur bedingt möglich.
Das Interesse der Mitglieder der GKV und der Öffentlichkeit ist nach Ansicht der Richter höher zu bewerten. Die Verwendung öffentlicher Mittel muss durchschaubar und nachvollziehbar dokumentiert werden. Bei der Abwägung der Interessen der Vorstände und dem Bedürfnis nach Informationen der Öffentlichkeit bleibt die Verhältnismäßigkeit gewahrt.
Kontrolle durch Veröffentlichung
Diese Transparenz ist nach Ansicht des Bundesgerichtes von übergeordnetem Interesse, vor allem für die Beitragszahler. Die Veröffentlichung der Gehälter macht es möglich, Rückschlüsse auf die Art des Umganges mit den Finanzen der jeweiligen Krankenkasse zu ziehen. Die Öffentlichkeit hat ein legitimes Recht darauf, die Verwendung ihrer Gelder auch an solchen Angaben zu überprüfen. Vergleiche von Krankenkassen untereinander, zumindest auf dem Gebiet der Gehaltszahlungen, sind dann auch möglich.
Über die einzelne Krankenkasse hinaus ist die Kontrolle des Umganges mit öffentlichen Mitteln eine Notwendigkeit. Es geht dabei letztlich nicht um Diskussionen über die Höhe der Bezüge eines einzelnen Vorstandes. Im Mittelpunkt steht der Beitragszahler, der Aufschluss darüber verlangen kann, in welchem Umfang und für welche Zwecke seine Gelder verwendet werden.












