BKK Landesverband Hessen gegen Gesundheitsfonds
Der BKK Landesverband in Hessen ist skeptisch, was die Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 angeht. Die Vorgänge um die Verfassungsklagen und vor allem der Rücktritt des wissenschaftlichen Beirates beim Bundesversicherungsamt hat zu intensiven Diskussionen geführt.
Die Hessischen Betriebskrankenkassen (BKK) fordern Aufschub für den einheitlichen Beitragssatz, der zu diesem Zeitpunkt eingeführt werden soll. Jürgen Thiesen, der Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes, bezeichnet den Gesundheitsfonds als offensichtlich wenig fundiertes, eher unausgereiftes Projekt. Er drückte den Experten, die den Rückzug angetreten hätten, seinen Respekt für die mutige Entscheidung aus.
Sie hätten die unangenehme Wahrheit ausgesprochen, dass der Gesundheitsfonds mit seiner Finanzierung nichts weiter als ein Experiment sei. Wenn Beitragszahler und Patienten nicht als Versuchskaninchen herhalten müssten, sollte nach Ansicht des Vorsitzenden der Startschuss verschoben werden.
Komplizierte Berechnungen für den Gesundheitsfonds
Es ist für alle Beteiligten von großer Bedeutung, dass der Gesundheitsfonds seriös und wissenschaftlich fundiert vorbereitet wird. In den Augen des BKK Landesverbandes Hessen ist das aber nicht der Fall. Jürgen Thiesen schlägt vor, die Beitragssätze wie bisher weiter individuell zu kalkulieren. Dieses Verfahren ist immerhin erprobt und führt nicht zu unabsehbaren Ergebnissen. Er setzt sich für einen “virtuellen Gesundheitsfonds” ein. Der Einheitsbeitrag könnte im Modellversuch berechnet werden. Der “morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich” (Morbi-RSA) wäre zunächst einmal ein reines Planspiel. Bewähren sich die Berechnungen und sind die Folgen absehbar, könnte es in die Realität transportiert werden.
Krankenkassen haben Bedenken gegen den Finanzausgleich
Im Januar 2008 legte der Beirat seine Vorschläge vor. Es gab rege Auseinandersetzungen um die Definition der Morbidität. Vor allem die BKK wehren sich gegen die 80 Gruppen von Krankheiten, die mit 197 unterschiedlichen und schwierigen Diagnosen bestimmt werden sollen. Das ist in der Praxis kaum zu bewältigen, vor allem nicht mit versicherungsmathematischen Instrumenten, so Jürgen Thiesen. AOK, BARMER und DAK hatten bereits ihre Bedenken gegen die begrenzten Diagnosen ab, nach denen der Ausgleich durchgeführt werden soll.
Zeitplan noch aktuell
Der Reformzeitplan ist im Moment noch nicht in Frage gestellt: Feststellung eines einheitlichen Beitragssatzes im Herbst 2008, der im Januar 2009 verbindlich wird. Geraten Krankenkassen in Schwierigkeiten und kommen mit dem Satz nicht aus, werden die Mitglieder zur Kasse gebeten. Die Erwartungen gehen allerdings eher dahin, dass die Krankenkassen Beiträge zurückerstatten werden.
Das alles richtet sich nach den realen Kosten für einen Versicherten. Hinzugezogen werden dann noch die Summen aus dem Finanzausgleich, damit größtmögliche Gerechtigkeit erzielt wird. Aus diesem Grund ist der Morbi-RSA und seine Berechnung ein so wichtiger Faktor bei der Etablierung des Gesundheitsfonds.












