Krankenhäuser im Wettbewerb: Das Reformmodell der BKK
Die finanzielle und organisatorische Reform der Krankenhäuser ist zwingend notwendig und im Grunde bereits überfällig. Viele Kliniken bewegen sich ohnehin am Rande ihres Existenzminimums. Und wie so oft müssen die Patienten die Missstände ausbaden.
Doch die deutschen Krankenhäuser fallen selbst in den komatösen Patientenstatus, wenn es nicht bald eine grundsätzliche Finanzreform des Krankenhaussektors gibt.
Seit Jahren klafft eine riesige Versorgungslücke in der Krankenhausfinanzierung. Die Bundesländer stellen immer weniger Geld für Investitionen zur Verfügung.
Die laufenden Kosten der Hospitäler steigen stetig an. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen diese Gelder aufbringen. Innerhalb der letzten zehn Jahre sind die Kosten für Krankenhausbehandlungen um 20 Prozent auf über 50 Milliarden Euro gestiegen. Im gleichen Zeitraum senkten die Bundesländer ihre Fördermittel von 3,8 auf nur noch 2,7 Milliarden Euro.
Das Reformmodell der BKK
Eine wirkliche und vor allem wirksame Finanzreform ist also unumgänglich. Wolfgang Schmeinck, der Vorstand des BKK Bundesverbandes, sieht als einzigen Ausweg aus dem Dilemma die Stärkung des Wettbewerbes. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für die Krankenhäuser stellen den “ausgabenstärksten Budgetposten” dar. Bisher sei aber die Krankenhausfinanzierung eher stiefmütterlich behandelt worden, obwohl sie größte Aufmerksamkeit verlangt. Mehr Wettbewerb sollte auch hier das entscheidende Mittel der Wahl sein, und zwar sowohl zwischen den Krankenhäusern als auch innerhalb der Krankenkassen. “Für einen echten Wettbewerb brauchen wir eine konsequente Liberalisierung und Individualisierung des Vertragsrechts”.
Finanzierung aus einer Hand
Das BKK-Modell spricht sich für die Krankenhausfinanzierung ausschließlich durch die Krankenkassen aus. Die GKV sollen sowohl die Investitions- als auch die anfallenden Betriebskosten finanzieren und verwalten. Bisher legen die Bundesländer Höhe und Art der Investitionen fest. Das geschieht über staatliche Vorgaben der Fördermittel. Wolfgang Schmeinck will die Krankenhäuser selbst in die Pflicht nehmen. Schließlich sind die Kliniken für ihre Investitionen verantwortlich, also sollen sie auch über ihre Verwendung selbst entscheiden. Die fundamentalen Faktoren für eine Krankenhausversorgung, die auf der Höhe der Zeit ist, sind nach Ansicht der Betriebskrankenkassen Bedarfsorientierung, effiziente und qualitatv hochwertige Arbeit. Entsprechende Verträge sollten individuell ausgehandelt werden können.
Die Aufgaben der Länder
Die Bundesländer haben in diesem Modell auch weiter ihre Hand im Spiel und geben die Rahmenbedingungen vor. Sie stellen die Existenz der Krankenhäuser im Grundsatz sicher, wie es verfassungsrechtlich vorgesehen ist. Sie erstellen die Bedingungen zur Absicherung und Kontrolle der stationären Versorgung. Dieser Rahmen legt fest, welche Leistungen unter welchen geographischen Sachlagen von den Krankenkassen vertraglich zu vereinbaren sind.
Nach der jetzigen Vorgehensweise planen die Länder im Detail für jedes Krankenhaus Standorte und Schwerpunkte. Sie schreiben sogar die Ausrichtung der Fachabteilungen und die Anzahl der Betten vor. Nach dem BKK-Finanzierungsmodell sollen an die Stelle dieser akribischen Vorschriften leistungsorientierte Vorgaben treten. Auf diesem Weg können Entscheidungen getroffen werden, die sich nur an sachlichen Gesichtspunkten und realen Gegebenheiten orientieren.












