Sonntag, 13. April 2008, 18:31 Uhr

Bayern-Klausel: Gesundheitsfonds nicht umsetzbar

Querelen um den Gesundheitsfonds und kein Ende in Sicht. Der für 2009 geplante Fonds ist nach Meinung von Experten fern jeglicher Realität. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Bayern-Klausel: Gesundheitsfonds nicht umsetzbar Dieses Gutachten sollte die Auswirkungen des Fonds auf die Finanzverteilung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung untersuchen. Dem BMG lag bereits Anfang April 2008 ein Entwurf der Expertise vor. Die Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem, Eberhard Wille und Florian Buchner stellen in ihrem Entwurf fest: Die Wirkung der Umverteilungen ist alles andere als effizient und wird zu einer völlig abwegigen Unterfinanzierung führen.

Die bayerische Formel

Vorrangig geht es um die “Konvergenzklausel”. Die CSU hatte der Gesundheitsreform nur unter der Bedingung zugestimmt, dass aus Bundesländern mit sehr hohen Einnahmen der Krankenkassen maximal 100 Millionen Euro in andere Bundesländer fließen dürfen. Diese “Bayernklausel” ist festgeschriebener Teil des Gesetzes. Bayern befürchtete erheblich höhere Ausgleichszahlungen an weniger finanzkräftige Länder. Zwischen Krankenkassen mit zahlreichen Kranken, die kostenintensive Behandlungen benötigen auf der einen Seite und Krankenkassen mit strukturell besserer und günstigerer Kostenlage soll durch den Fonds ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Der ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber hatte die 100-Millionen-Formel im Jahr 2006 durchgesetzt.

Die Experten und die Klausel

Das Gutachten stellt nun fest, dass durch die Zahlungsbegrenzungen der Klausel Ausgleichszahlungen in Höhe von 474 Millionen Euro notwendig sein werden. Die Versicherten in Nordrhein-Westfalen, in Thüringen oder in Sachsen wären gezwungen, diese Summen zu schultern. Sollte dann der Fonds die Ausgaben der Kassen einmal nicht mehr decken können, so würden nach den Berechnungen der Gutachter noch weit höhere Ausgleichszahlungen zwischen den Ländern fällig. Der Gesundheitsfonds ist mit dieser Begrenzungsregel weder zu handhaben noch zu finanzieren. “Der Versuch einer wörtlichen Umsetzung würde zu einer grotesken Unterfinanzierung der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung führen”.

Veröffentlichung erst nach Korrektur

Das Bundesgesundheitsministerium hat das Gutachten nicht veröffentlicht, weil an den Details des Gesundheitsfonds noch gefeilt werden müsse. Die Gesundheitsministerin will die gesamte Studie erst dann vorstellen, wenn die notwendigen Korrekturen vorgenommen sind. Der Sprecher des Ministeriums, Klaus Vater, machte deutlich, dass das gesamte Gutachten noch einmal überarbeitet werden müsse. Es sei “sachlich ergänzungsbedürftig”. Die CSU jedoch verlangt die Offenlegung aller finanzieller Belastungen durch den Fonds.

Der Chef der CSU-Landesgruppe, Peter Ramsauer, lehnt jede Sonderbelastung für sein Bundesland ab. Für ihn besteht der starke Verdacht, dass die Gesundheitsministerin das Gutachten zurückgegeben habe, weil ihr die Ergebnisse nicht recht gewesen seien. Die CSU verlangt die sofortige Veröffentlichung des Gutachtens.

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