Montag, 21. April 2008, 7:19 Uhr

Keine Kombi-Präparate für Hautkranke

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Krankenkassen und Mediziner plant den weiteren Ausschluss von Arzneien aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Es soll nun Mittel mit mehreren Wirkstoffen zur äußerlichen Behandlung von Hautkrankheiten treffen.

Keine Kombi-Präparate für HautkrankeEs handelt sich bei diesen Kombinationsarzneien um Salben mit den Inhaltsstoffen Kortison und Harnsäure (Urea). Zukünftig sollen sie nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden.

Die Ärztezeitung berichtete darüber und bezieht sich dabei auf den Richtlinienentwurf des G-BA vom März 2008. Die neuerliche Planung basiert auf der Ansicht des Bundesausschusses, dass Medikamente mit Kombinationen aus Kortison und Harnstoff “kein Therapiestandard nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse” sind. Die Begründung für die Kürzung des Leistungsumfanges: Die Maßnahme führt zu einer genaueren Analyse der Wirtschaftlichkeit und zu der angemesssenen Qualitätssicherung. Im Jahr 2007 mussten die Krankenkassen für Salben als Kombinationspräparate mit Kortison fast 58 Millionen Euro aufbringen.

Informationen zum Gemeinsamen Bundesausschuss

Der G-BA vereint Krankenkassen, Krankenhäuser, Zahnärzte und Ärzte. Er ist die wichtigste Kommission der medizinischen Selbstverwaltung in Deutschland. Das Expertengremium legt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fest. Damit werden dort Entscheidungen für 70 Millionen Menschen getroffen. Während die Politik den Rahmen der medizinischen Versorgung vorgibt, sorgt der G-BA für die praktische Umsetzung dieser Rahmenbedingungen und Gesetze. Die Richtlinien sind “untergesetzliche Normen” und sind für alle Handelnden in der GKV bindend.

Jüngste Richtlinie löst Protest aus

Der Leiter des Hamburger Competenzzentrums Versorgungsforschung in der Dermatologie, Professor Matthias Augustin, hält die Erkenntnisse des G-BA für überholt, nicht auf dem neusten Stand und schlichtweg falsch. Nach Professor Augustin gibt es klinische Studien, die die Ansichten des G-BA widerlegen. Außerdem würden Veröffentlichungen der Europäischen Arzneimittelagentur belegen, dass die Kombination aus Kortison und Harnstoff durchaus Sinn macht. Der Ausschuss ignoriere offensichtlich diese Aussagen.

Es gäbe zudem eine Versorgungsstudie aus dem Jahr 2007, die einen wesentlich geringeren Behandlungsaufwand einer Kombinationstherapie belegt. Diese Art der Medikamentenform ist auch für den Patienten leichter zu handhaben. Die Kosten seien sogar geringer als für eine Therapie mit mehreren Präparaten mit jeweils einem Wirkstoff.

Diese neue Richtlinie ist noch nicht in Kraft. Der Entwurf, der laut Ärztezeitung im März diesen Jahres beschlossen wurde, ist allen Beteiligten sowie den Betroffenen zugestellt worden. Es wird Gelegenheiten zu entsprechenden Stellungnahmen geben. Eine mündliche Anhörung ist allerdings nicht vorgesehen.

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