Montag, 5. Mai 2008, 14:11 Uhr

Geplantes Insolvenzrecht für Krankenkassen umstritten

Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Insolvenz der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) stößt auf Ablehnung und Kritik. Der Vorstand der Kaufmännischen Krankenkasse lehnt die Absicht der Bundesregierung ab, dem „Spitzenverband Bund“ umfassende Rechte bei der organisatorischen Abwicklung von Insolvenzen einzuräumen.

Geplantes Insolvenzrecht für Krankenkassen umstrittenDer „Spitzenverband Bund“ ist die Dachorganisation der gesetzlichen Krankenkassen, die zum 01. Juli 2008 ihre Arbeit aufnehmen soll. Der Entwurf sieht vor, dass der Spitzenverband Bund bei drohender Schließung oder der Insolvenz einer Krankenkasse Zwangsfusionen anordnen kann.

Die KKH ist strikt gegen eine solche Praxis. Rudolf Hauke sieht diese Art des Vorgehens als weiteren Schritt zu einem zentralen und in der letzten Konsequenz staatlich gesteuerten Krankenkassensystems. Er befürchtet die systematische Einschränkung der Autonomie der betroffenen Krankenkassen. Der geplante Gesundheitsfonds nimmt den Krankenkassen bereits die Möglichkeit, ihre Beiträge individuell festzulegen. Nun soll auch das Recht ausgehebelt werden, zentrale Fragen der eigenen Organisation selbst zu entscheiden. „Das ist die Verordnung von Staatsmedizin in homöopathischer Dosierung“, schätzt Rudolf Hauke die Situation ein.

Allein die Versicherten zahlen die Zeche

Der Vorstand der KKH unterstützt zwar die Absicht der Regierung, die Krankenkassen insolvenzfähig zu machen. Damit müssen sie die volle Verantwortung für ihr Finanzmanagement übernehmen. Doch das Risiko tragen ausschließlich die Versicherten. Bund und Länder übernehmen keinerlei Verantwortung mehr und sind nach dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung“ bei Insolvenzen nicht mehr haftbar. Wird eine Krankenkasse unter dem Einfluss des Gesundheitsfonds insolvent, können die benötigten Gelder nur über einen zusätzlichen Beitrag beschafft werden. Diese Last ist allein von den Versicherten zu schultern. Anders als unter den jetzigen Bedingungen müssen die Arbeitgeber keinen Beitrag leisten.

Die Berliner Regierungskoalition will die Krankenkassen per Gesetz anweisen, ab 2010 Deckungskapital für ihre Versorgungspflichten aufzubauen. Doch der dafür vorgesehene Zeitraum von 40 Jahren ist schlichtweg zu lang. Bei einem derartig schleppenden Kapitalaufbau sind alle Versicherten permanent in Gefahr, für die „Pleiten“ fremder Krankenkassen finanziell zur Verantwortung gezogen zu werden. Ist das Deckungskapital nicht ausreichend, müssen die Versicherten einspringen. Die KKH will diese Zeit der Bedrohung möglichst kurz halten. Sie soll auf höchstens zehn Jahre begrenzt sein.

Ziel ist die politisch und wirtschaftlich richtige Aufstellung

Auch der Vorstand des BKK Bundesverbandes sieht große Probleme und Gefahren auf die GKV zukommen. Werden die Pläne so realisiert, wäre der Spitzenverband Bund die „zentrale organisationsrechtliche Schaltstelle im System der Gesetzlichen Krankenversicherung“. Es wäre dann ein Leichtes, die Zahl der Krankenkassen auf eine optimale Anzahl von 50 bis 80 Krankenkassen zu reduzieren.

Die Mehrheitsverhältnisse im Verband bestimmen dann über die Vergabe von Finanzmitteln oder anderer Maßnahmen. Offensichtlich geht es inzwischen in derartigen Gesetzesentwürfen nur noch um politische Prioritäten. Weder der Wettbewerbsgedanke noch die Bedürfnisse der Versicherten finden dort ihren Niederschlag. Ihre berechtigten Ansprüche und ihr Recht auf bessere Versorgung finden keine sonderlich große Berücksichtigung. „Das wäre nicht nur bedauerlich, sondern auch verantwortungslos“, findet Wolfgang Schmeinck, Vorstand des BKK Bundesverbandes.

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