Neues von der Gesetzlichen Krankenversicherung
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen wechseln nicht mehr so häufig wie in den vergangenen Jahren. Das berichtet zumindest die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) vom 15. Mai 2008.
Die Ergebnisse einer Umfrage bei den Kassen machen deutlich, dass die Versicherten offensichtlich erst einmal abwarten. Den Grund für diese Zurückhaltung bei Kündigung und Wechsel sehen Experten in der Gesundheitsreform. Vor allem der Einheitsbeitrag, den die Reform ab 2009 für alle Krankenkassen bringen soll, verunsichert viele Betroffene. Offensichtlich stehen die Mitglieder der GKV in Wartestellung. Niemand weiß im Moment ganz genau, welche Auswirkungen die Reform haben wird.
Bestätigung der Reformgegner
Ob Tatsache oder Vermutung, das ist in jedem Fall Munition für die Gegner der Reform. Sie sehen den freien Wettbewerb ausgehebelt. Dabei sollte die belebende Konkurrenz durch die Gesundheitsreform eigentlich angekurbelt und erst richtig in Gang gebracht werden. Die Zurückhaltung beim Wechsel könnte der berühmte Schuss sein, der nach hinten losgeht. Wenn die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen nur warten, bis der Gesundheitsfonds eingeführt ist, könnten sie in den kommenden Jahren die Anzahl der Kündigungen in die Höhe treiben. Vor allem muss die Tatsache bedenklich stimmen, dass die Einführung oder Erhöhung eines zusätzlichen Beitrages ein Sonderkündigungsrecht nach sich zieht.
Mehr Vorsorgemaßnahmen für Kinder
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Zahnärzte, der Psychotherapeuten, von Krankenhäusern und Krankenkassen. Das Gremium fasste am 15. Mai 2008 den Beschluss, den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen um eine zusätzliche Früherkennungsuntersuchung zu erweitern. Die sogenannte neue U7a schließt eine Lücke in der bisherigen Vorgehensweise. Nun soll gewährleistet sein, dass Kinder von der Geburt an mindestens einmal im Jahr von einem Arzt begutachtet werden können. Die U7a soll vom 34. bis zum 36. Lebensmonat vorrangig zur frühzeitigen Erkennung von Störungen des Sehvermögens dienen. Allgemein sollen mit dieser Maßnahme Auffälligkeiten früh diagnostiziert und behandelt werden.
Das gesamte Früherkennungsprogramm für Kinder, das seit 1971 zu den Leistungen der GKV gehört, wird komplett überarbeitet. Sowohl die Inhalte der Untersuchungen als auch die Intervalle werden überprüft. Das gesamte Programm mit der neuen Untersuchung soll dann aus zehn Untersuchungen bestehen, die direkt nach der Geburt beginnen und mit der Vollendung des sechsten Lebensjahres enden.
Neue Krankenkassenleistung bei Psoriasis
Das Bundesministerium für Gesundheit stimmte der Aufnahme der „Balneofototherapie“ in die Kassenleistungen zu. Diese Behandlung wird in der Hauptsache bei Schuppenflechtepatienten eingesetzt. Die Therapie kombiniert Wannenbäder unter verschiedenen Zusätzen mit einer UV-Lichttherapie. Dabei können die Komponenten der Therapie zeitgleich oder zeitlich versetzt durchgeführt werden. Die Wirksamkeit dieser Therapie wurde in wissenschaftlichen Studien bewiesen. Deshalb konnten die Anwendungen nun endgültig in den Leistungskatalog der Gesetzlichen aufgenommen werden, nachdem bereits der G-BA einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte.












