Private Krankenversicherung: Wechsel bald erschwert?
Am Montag, dem 26. Mai 2008 bestätigte das Gesundheitsministerium eine Absprache zwischen dem Finanzministerium, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem PKV Verband.
Nach dieser Absprache muss jeder Versicherte, der ab 2009 in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung wechselt, mindestens zwei Jahre lang in diesem Tarif bleiben. Es geht also um den Basistarif und die Altersrückstellungen.
Im ersten Halbjahr 2009 sollen privat Versicherte die Möglichkeit haben, ihre private Krankenversicherung einfacher zu wechseln. Sie können dann ihre bereits gebildeten Altersrückstellungen zum Teil mitnehmen. Bisher behält die alte Krankenversicherung diese Gelder. Der neue Versicherer hat dadurch noch keine Rückstellungen für den Versicherten gebildet, und so wird unter Umständenin bestimmten Fällen der Beitrag nicht günstiger sein als mit der alten Police.
Basistarif keine Zwischenstation
Nach der neuen Regelung können Kunden könnten vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2009 mitsamt ihren angesammelten Altersrückstellungen in den neuen Basistarif wechseln, von dort aus aber sofort in einen besseren Tarif umsteigen. Nun soll der Basistarif als „Sprungbrett“ offensichtlich verhindert werden. Die getroffene Absprache soll in einer Verordnung festgeschrieben werden. Das Wechselrecht wird dadurch ziemlich eingeschränkt.
Ein mögliches Motiv für diese Absprache könnte sein, dass einige Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht so gut aufgestellt sind. Massive „Kundenwanderungen“ wurden für diese Unternehmen ruinöse Auswirkungen haben. Andererseits gibt es bei den Unternehmen der Branche auch die Ansicht, dass diese Verordnung den Wettbewerb unter den privaten Versicherungen keinesfalls anregen, sondern im Gegenteil völlig aushebeln würde.
Geteilte Reaktionen
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums wies diese Ansichten zurück. Das Ministerium halte diese Absprache weder für ein Drama noch für eine Verschwörung. Wettbewerb sei doch erst mit den Neuerungen der Gesundheitsreform möglich. So biete nicht nur der Basistarif, sondern ebenso die Mitnahme der Altersrückstellungen erst die Grundlagen für aktive Wettbewerbsgestaltung.
Der Sprecher des Ministeriums erläuterte weiter, dass die neue 2-Jahres-Regelung notwendig geworden sei, weil die Privaten Krankenversicherer die Vorgehensweise beim Basistarif völlig unterschiedlich betrachten würden. Der PKV Verband ist danach der Auffassung: Einmal Basistarif, immer Basistarif. Es gibt aber offensichtlich einige kleinere Versicherer, die die Möglichkeit schaffen wollen, aus dem Basistarif auszusteigen und einen „Volltarif“ zu wählen. Dieses Dilemma sei nun durch die neue Verordnung aufgelöst worden.
Das „Handelsblatt“ berichtet, dass nicht alle privaten Versicherer den Kurs des Verbandes unterstützen. Ein Manager der „Kölner Central“ gab seinem Unmut dem „Handelsblatt“ gegenüber Ausdruck. Er sprach die Befürchtung aus, dass das Recht zum Krankenkassenwechsel mit dieser Änderung praktisch gestorben sei.












