Montag, 21. Juli 2008, 10:32 Uhr

Regierung fördert Hausarztverträge mit Krankenkassen

Die Bundesregierung will die Stellung der Hausärzte weiter aufwerten. Die Lotsenfunktionen der Allgemeinärzte durch das Gesundheitssystem soll gesichert werden. Ein gesetzlich festgelegtes Ultimatum soll diese Entwicklung vorantreiben.

Regierung fördert Hausarztverträge mit Krankenkassen Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen können vom Jahr 2009 an Vergünstigungen in Anspruch nehmen, wenn sie im Bedarfsfall immer zuerst den Hausarzt aufsuchen. Der überweist den Patienten nur bei erwiesener Notwendigkeit weiter an den zuständigen Facharzt. Man verspricht sich davon hohe Kostenersparnisse. Unnötige mehrfache Untersuchungen sollen vermieden werden, auch soll es so keine nutzlosen Therapien mehr geben.

Umfang der Hausarztverträge zu gering

Die Gesundheitsreform 2007 ging bereits von diesen Ansätzen aus und verstärkte Bedeutung und Status der Hausärzte. Es sind aber nicht ausreichend Verträge zwischen den Krankenkassen und Vertretungen der Hausärzte zustande gekommen. Besonders die sozialdemokratischen Abgeordneten sehen es als Fehler, dass von den 217 gesetzlichen Krankenkassen nur rund 60 Hausarztverträge abgeschlossen worden sind. Diese Verträge sollen jedoch Pflichtveranstaltungen sein, und das bereits seit April 2007. Nach dem Willen der Regierungskoalition sollte den Versicherten eigentlich ein flächendeckendes Angebot an Hausarztverträgen zur Verfügung stehen.

Ultimatum zur Beschleunigung

Bisher gab es keinerlei zeitlich bindende Vorgaben für die Realisierung der Verträge. Doch weil diese Verträge nur zögerlich abgeschlossen werden, soll sich das nun ändern. Nach den Plänen der Koalition sollen alle Krankenkassen bis zum 30. Juni 2009 Verträge mit den Hausärzteverbänden abschließen müssen. „Wir wollen damit das Verfahren beschleunigen“, erklärte Elke Ferner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, der „Süddeutschen Zeitung“ am 17. Juli 2008. Die Hausarztverträge sind natürlich auch ein Politikum. Denn werden die Vereinbarungen wie geplant getroffen, gehört das Monopol der Kassenärztlichen Vereinigungen für Verhandlungen und Vertragsabschlüsse endgültig der Vergangenheit an.

Hausarztmodelle bieten Vorteile

Entscheidet sich ein gesetzlich Versicherter für einen Hausarzttarif, kann er normalerweise entweder mit Prämienzahlungen oder mit Ermäßigungen bei den Zuzahlungen rechnen. Die teilnehmenden Ärzte müssen sich zu einer Weiterbildung verpflichten, die auf fünf Jahre verlängert werden soll. Mit einem derartigen Verfahren soll die Qualität der Behandlungen verbessert werden. Teure und aufwendige Besuche beim Facharzt könnten mit diesem Modell auf ein tatsächlich notwendiges Maß beschränkt werden.

Die AOK Baden-Württemberg hat die Möglichkeiten bereits genutzt und im Mai diesen Jahres einen direkten Vertrag mit einem Hausärzteverband ohne Einschaltung der Kassenärztlichen Vereinigung geschlossen. Mit dieser Vereinbarung sollen Chroniker und schwer kranke Menschen besser und intensiver betreut werden. Für gesündere Patienten gibt es Vorsorgemöglichkeiten unter ärztlicher Anleitung. Die Bindung an einen beteiligten Arzt bleibt für ein Jahr bestehen.

GKV gegen Ultimatum

Der GKV-Spitzenverband ist strikt gegen die von der Koalition in Angriff genommene Festsetzung einer Frist zum Abschluss von Hausarztverträgen. Verbandssprecher Florian Lanz wies dieses Ansinnen zurück. „Wenn Versicherte solche Verträge wollen, dann können sie in eine Kasse wechseln, die diese bereits heute anbietet.“ Ein solches Ultimatum hat nach Ansicht des Verbandes nur schädliche Auswirkungen. Die Setzung einer Frist würde die Ausgaben der Krankenkassen und damit die der Beitragszahler völlig sinnlos in die Höhe treiben.

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