Transparenz bei Leistungen der Krankenkassen
Die gemeinsame Selbstverwaltung von gesetzlichen Krankenkassen und Patienten, von Medizinern und Krankenhäusern hat sich in Berlin am 17. Juli 2008 neu gegründet. Der „Gemeinsame Bundesausschuss“ stellt sich schlanker, straffer und entscheidungsfreudiger auf.
Diese Neuaufstellung dient vorrangig dem Zweck, die Ausgaben der Krankenkassen schärfer auf ihre Effektivität und ihren Nutzen für die Patienten zu überprüfen. Konkrete Sparmaßnahmen sollen eingeleitet und genauen Prüfungen unterzogen werden. Die Auswirkungen von Aktionen und Beschlüssen auf die Versicherten sollen verantwortlicher eingeschätzt werden. „Wir möchten, dass über die Entscheidungen dieses wichtigen Gremiums der gesetzlichen Krankenversicherung Transparenz herrscht.“ Das machte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Theo Schröder bei der ersten Sitzung neuen Gremiums deutlich.
Medizinische Notwendigkeiten weiter im Katalog
Umstrittene Entscheidungen müssen nachvollziehbar gemacht werden. So zum Beispiel dann, wenn Krankenkassen den Entschluss fassen, für bestimmte Behandlungen keine Kosten mehr zu übernehmen. Gründe dafür können sein, dass Verfahren sehr kostspielig, aber keinesfalls besser oder wirksamer sind. Sie können sogar gesundheitlich bedenklich sein. Dabei kann es aber auch um ethische Diskussionen gehen, wenn es um aufwendige Therapien ohne nachgewiesenen Nutzen für todkranke Menschen geht. Bei allen Sparmassnahmen machte Doris Pfeiffer, Vorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung, deutlich: „Was medizinisch notwendig ist, muss auch künftig zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören.“
Patienten verlangen Mitsprache
Die deutschen Patientenorganisationen verlangten mehr Beteiligung an den Entscheidungen des neuen Gremiums. Sie verlangten ein Stimmrecht bei Verfahrensfragen und organisatorischen Angelegenheiten. Im Gegensatz zur jetzigen Praxis, die ihnen lediglich ein Antragsrecht einräumt, verlangen die Patientenvertreter größere Mitbestimmung. Gesetzesvorgaben zu diesem Themenkreis gibt es bereits aus dem Jahr 2004. Danach sollen die Vertreter der Patienten bei Angelegenheiten der medizinischen Versorgung in die Beratungen einbezogen werden. Die konkrete Umsetzung lässt aber bis heute auf sich warten.
Medikamente neu bewerten
Gesundheitsexperte Peter T. Sawicki forderte eine völlig neue Bewertung von Medikamenten in Deutschland. Der Kampf gegen die Kostenexplosion und Risiken bei Krankheiten durch Arzneien müsse unterstützt werden. Er formulierte die wichtigste Frage in Bezug auf den adäquaten Umgang mit Arzneimitteln. „Stellen wir den Schutz der Patienten vor Schäden und den Schutz der Solidargemeinschaft vor Kosten höher als das Gewinnstreben der Unternehmen?“ Die Beantwortung dieser Frage sollte selbstverständlich sein, denn natürlich müssen die Belange der Patienten weit vor der Gewinnmaximierung der Unternehmen rangieren.
Sawicki ist Leiter des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Das Institut erstellt Kosten-Nutzen-Analysen von Medikamenten und Therapien. Er bemängelt, dass Beschlüsse über die Kostenerstattung von Arzneimitteln oft viel zu spät getroffen werden. Die strukturellen Bedingungen im Arzneimittelhandling sind falsch eingestellt. Sobald ein Medikament seine Zulassung erhalten hat, wird es von den Krankenkassen ohne wenn und aber bezahlt. Erst danach setzen die eigentlichen Prüfverfahren ein.
Erst prüfen - dann zahlen
Es wäre nach Ansicht des IQWiG-Leiters ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung, wenn die bedingungslose Zahlung der Krankenkassen bei der Zulassung eines Medikamentes abgeschafft würde. Die Kosterstattung dürfte nur dann einsetzen, wenn dieses Medikament einen wirklichen zusätzlichen und neuen Nutzeffekt nachweisen kann. Um diesen Weg einzuschlagen, sollen die Testphasen der Industrie immer mehr durch unabhängige Studien an Universitäten ersetzt werden.












